Stadt Luzern hält Schallschreckgeräte für nicht bewilligungsfähig
Die Installation eines Schallschreckgerätes auf privatem und öffentlichen Grund sei bewilligungspflichtig, schrieb der Luzerner Stadtrat in seiner Stellungnahme vom Donnerstag. Es könne nie ausgeschlossen werden, dass Menschen durch den Schall beeinträchtigt würden.
Bereits das Bundesamt für Umwelt (Bafu) habe empfohlen, solche Geräte nicht zu bewilligen. Die Stadt Luzern teile diese Haltung, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Die Erteilung einer Baubewilligung sei also unrealistisch.
In einer Motion hatten Grossratsmitglieder Jona Studhalter und Elias Steiner (Junge Grüne und Grüne) ein Verbot der Schallschreckgeräte gefordert. Diese würden dazu verwendet, um das Verweilen von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen und privaten Raum zu verhindern. Dies verstosse gegen diverse Grundrechte.
Laut Motionäre hätte beispielsweise das KKL Luzern im Frühling 2022 ein entsprechendes Gerät ohne Bewilligung getestet. In ihrer Stellungnahme schrieb die Stadt, dass sie mit den Betreibern solcher Anlagen jeweils umgehend Kontakt aufnehme. So hätten das KKL sowie die Verantwortlichen der Lukaskirche, die ebenfalls beschallt wurde, die Geräte entfernen müssen.
Die heutige Handhabung mit der Prüfung allfälliger Baugesuche erfülle das Anliegen der Motion bereits, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Der Stadtrat teile die Meinung der Motionäre, erachte es jedoch nicht als notwendig, ein explizites Verbot in einem städtischen Reglement zu verankern. Die Motion solle als Postulat entgegengenommen und gleichzeitig abgeschrieben werden.