Stadt Luzern hat bei Arbeitsvergabe für Bahnhofstrasse gepatzt
Das Kantonsgericht hat die Beschwerden der beiden Unternehmen gutgeheissen, wie es am Freitag mitteilte. Es hob damit die Ausschluss- und Zuschlagsverfügung der Stadt Luzern für die Arbeiten an der Bahnhofstrasse auf. Die Stadt muss damit erneut über die Vergabe entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Begonnen hatte das Ungemach damit, dass die Stadt im Oktober 2022 den Beginn der Bauarbeiten zunächst für den 1. Mai 2023 ausgeschrieben hatte und den Termin dann auf den 3. Oktober 2023 verschob. Die beiden Firmen gingen in ihrem Bauprogramm weiterhin vom früheren Termin aus. Sie bestätigten damit die geforderte Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals für den falschen Zeitraum.
Die Stadt schloss die beiden Firmen darauf aus dem Verfahren aus, weil sie für die vorgesehene Bauzeit die Ausführung der Arbeit nicht nachgewiesen hätten. Für das Kantonsgericht ging die Stadt damit aber «überspitzt formalistisch» vor.
Wenn die Stadt an der Richtigkeit der Bestätigung gezweifelt habe, hätte sie die Angaben verifizieren müssen, erklärte das Kantonsgericht. Bezeichnenderweise sei das falsche Datum im Bauprogramm der beiden Firmen dasjenige der ursprünglichen Ausschreibung gewesen. Es sei naheliegend, dass es sich um ein blosses Versehen handle. Es liege damit kein schwerer Mangel vor, der den Ausschluss der beiden Firmen gerechtfertigt hätte.