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Stadt Luzern will Vorkaufsrecht für gemeinnützige Bauträger stärken

Wohnraum

Stadt Luzern will Vorkaufsrecht für gemeinnützige Bauträger stärken

31. Oktober 2024, 11:00 Uhr
Der Luzerner Stadtrat will sich dafür einsetzen, dass gemeinnützige Bauträgerschaften von einem freiwilligen Vorkaufsrecht für bestehenden Wohnraum profitieren. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Stadtrat hat sich für die Weiterentwicklung des freiwilligen Vorkaufsrechts von Liegenschaften für gemeinnützige Bauträgerschaften ausgesprochen. Er will die Entwicklung im Rahmen zweier bereits eingereichter Wohnrauminitiativen prüfen.

In einem Postulat forderte die FDP-Fraktion von der Stadt, beim Kauf von Liegenschaften, den Mitgliedern des «G-Net» ein freiwilliges Vorkaufsrecht einzuräumen. Das G-Net ist ein Zusammenschluss von gemeinnützigen Wohnbauträgern.

Laut den Vorstössern ist es wichtig, nicht nur bezahlbaren Wohnraum zu bauen, sondern diesen auch zu erhalten. Neben der Abgabe von Grundstücken sei dies auch eine um einiges schnellere Methode, um gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen.

Der Luzerner Stadtrat führt in seiner Stellungnahme vom Donnerstag an, dass er in geeigneten Situationen den gemeinnützigen Bauträgerschaften bereits heute ein freiwilliges Vorkaufsrecht einräumt. Er fügt jedoch an, dass trotz Bemühungen, bisher keine Liegenschaften über das freiwillige Vorkaufsrecht gekauft werden konnten.

Einerseits, da die Wohnbauträger oft nicht die Kaufkraft haben, um die hohen Marktpreise zu zahlen und andererseits, da nicht alle Grundeigentümer ein solches Vorkaufsrecht akzeptieren. Zudem ist es für die Bauträgerschaften anspruchsvoll, genügend schnell auf Kaufangebote zu reagieren, da sie oft die Zustimmung der Mitgliederversammlung brauchen.

Dennoch will der Stadtrat prüfen, wie er den Kauf von Liegenschaften durch die Bauträger unterstützen und das Vorkaufsrecht weiterentwickeln kann. Dies will er im Rahmen zweier im Frühling eingereichter Initiativen der Grünen und der SP zum Erwerb von bestehenden Gebäuden tun.

Quelle: sda
veröffentlicht: 31. Oktober 2024 11:00
aktualisiert: 31. Oktober 2024 11:00