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Stadtluzerner Stimmvolk entscheidet an der Urne über Steuersenkung

Kommunale Abstimmung

Stadtluzerner Stimmvolk entscheidet an der Urne über Steuersenkung

12. Januar 2024, 09:00 Uhr
Die Stadt Luzern hat das 2024 zwar mit einem Feuerwerk gestartet, dafür mit einem bugetlosen Zustand. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Stadt Luzern befindet sich - gleich wie schon vor einem Jahr - in einem budgetlosen Zustand. Diesen kann das Stimmvolk am 21. Januar beenden, wenn es über das Budget 2024 abstimmen wird. Der Voranschlag unterliegt dem obligatorischen Referendum wegen der vom Stadtparlament beschlossenen Senkung des Steuerfusses um eine Zwanzigsteleinheit auf neu 1,65 Einheiten.

Der Stadtrat hatte bei seinem Budgetentwurf ursprünglich eine Steuerfusssenkung um einen Zehntel von 1,7 auf 1,6 Einheiten vorgeschlagen. Unter anderem, weil sich die Steuererträge der juristischen Personen positiv entwickelten.

Das bürgerliche Lager im Stadtparlament begrüsste diese Steuersenkung, der Ratslinken ging sie zu weit. So beschloss das Parlament schliesslich eine Steuersenkung von einer Zwanzigsteleinheit von 1,7 auf 1,65 Einheiten. Das Budget, über das die Stimmberechtigten nun befinden, sieht mit dieser Steuerfusssenkung einen Ertragsüberschuss von 6,5 Millionen Franken bei einem Aufwand von 843,4 Millionen Franken vor.

Bereits das vergangene Jahr hatte die Stadt aus dem selben Grund mit einem budgetlosen Zustand begonnen. Damals hiess das Stimmvolk das Budget mit der Senkung des Steuerfusses von 1,75 auf 1,7 Einheiten Anfang Februar deutlich gut.

Zwei Stimmrechtsbeschwerden

Bis das Budget an der Urne angenommen ist, darf der Stadtrat gemäss Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) nur Ausgaben tätigen, die für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltung unerlässlich sind. Dies bedeutet, dass die in der budgetlosen Zeit nicht zwingend vorgeschriebenen Ausgaben grundsätzlich nicht zulässig sind.

Auch dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden, die sich auf die Zukunft beziehen. Bestehende gesetzliche und vertragliche Pflichten seien nach Treu und Glauben jedoch einzuhalten. So sind zum Beispiel Rechnungen für Leistungen zu begleichen, die im Rechnungsjahr 2023 anfielen und erst im neuen Jahr bei der Stadt Luzern zur Zahlung eintreffen.

Gegen den Entscheid des Stadtparlaments waren zwei Stimmrechtsbeschwerden eingegangen. Sie waren am Freitag noch hängig.

Der Luzerner Ex-SVP-Grossstadtrat Yves Holenweger forderte, das Budget zu annulieren und als nichtig zu erklären. Das Budget 2024 enthalte Ausgaben für Leistungen, die noch gar nicht beschlossen seien, schreibt Holenweger. Diese Ausgaben seien nur beschlossen worden, um eine höhere Steuersenkung zu verhindern. Die zweite Beschwerde stammte vom parteilosen Grosstadtrat Silvio Bonzanigo.

Das Stimmvolk befindet am 21. Januar zudem über die Teilrevision der Gemeindeordnung.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. Januar 2024 09:00
aktualisiert: 12. Januar 2024 09:00