Thurgauer Regierung spricht sich gegen Amtsenthebungen aus
Der Regierungsrat bezweifelt, dass ein durch die Bevölkerung ausgelöstes Amtsenthebungsverfahren geeignet ist, Mitglieder einer Exekutivbehörde zeitnah aus einem Amt zu entlassen. Dies schrieb die Thurgauer Regierung als Antwort auf eine einfache Anfrage von Grossrat Stefan Wolfer (SVP).
Die Regierung verwies auf rechtliche Hürden, ein Behördenmitglied während einer Krankheit zwangsweise des Amtes zu entheben. Schliesslich sei die Person von den Stimmberechtigen für vier Jahre gewählt worden.
«Die in letzter Zeit aufgetretenen Fälle haben zudem gezeigt, dass der mediale und öffentliche Druck bei länger andauernder Abwesenheit infolge Krankheit innert adäquater Frist zu einem vorzeitigen Rücktritt führt», schrieb die Regierung weiter. Sei ein Behördenmitglied länger abwesend oder straffällig geworden, bestehe bereits die Möglichkeit, dieser Person Dossiers zu entziehen. Auch könnten Aufgaben auf andere Behördenmitglieder übertragen werden.
Zwar könne ein Mitglied einer Gemeindebehörde grundsätzlich nicht gegen seinen Willen zum Rücktritt gezwungen werden, so die Regierung weiter. Eine Nichtwiederwahl sei jedoch das «stärkste Instrument der Stimmberechtigen zur Korrektur nach einem möglichen Fehlverhalten oder einer länger andauernden Krankheit».
Missbräuchliche Verwendung befürchtet
Die Regierung befürchtet weiter, dass die Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahrens die Arbeit von Behördenmitgliedern beeinflussen könnte. Insbesondere dann, wenn es um das Fällen von unpopulären Entscheidungen geht.
Zwei krankgeschriebene Behördenmitglieder in zwei Thurgauer Gemeinden hatten in den vergangenen Monaten zu intensiven Diskussionen in der Bevölkerung über den Umgang mit solchen Fällen geführt. Die «Thurgauer Zeitung» berichtete in mehreren Artikeln darüber.