Trotz hängiger Beschwerde tritt Zürcher Taxigesetz 2024 in Kraft
Eine Beschwerde gegen die Kantonalisierung des Taxi- und Limousinenwesens ist dabei derzeit zwar noch hängig, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Diese richtet sich aber einzig gegen das «Anwerbeverbot auf öffentlichen Parkplätzen in Sichtweite von Taxistandplätzen».
Angefochten sind damit gemäss Regierungsrat eigenständige Detail-Bestimmungen; die Gesamtvorlage ist davon nicht betroffen. Einer Inkraftsetzung des gesamten Gesetzes steht nichts im Weg.
Mit dem kantonalen Gesetz über den Personentransport mit Taxi und Limousinen benötigen Taxianbietende neu kantonale Bewilligungen und eine kantonale Taxilampe auf jedem Fahrzeugdach.
Letztere muss gemäss Reglement 307 Millimeter breit sein und in schwarzer Schrift in Google Font Open Sans, Extra Bold, vertikal und mittig positioniert mit «TAXI» beschrieben werden. Weitere Angaben dürfen nicht vorhanden sein, es kann aber links eine Zusatzbeleuchtung in Grün/Orange angebracht werden (20 Millimeter). Nach bisherigem kommunalen Recht zulässige Lampen dürfen vorerst noch während zweier Jahre weiterverwendet werden.
Für Limousinendienste besteht neu ab 2024 eine Meldepflicht. Zudem müssen Zürcher Limousinen mit einer gemäss Reglement quadratischen Plakette mit einer Seitenlänge von 60 Millimeter ausgerüstet werden.
Der Kanton wird gemäss Mitteilung weitere Informationen zum Vollzug - insbesondere zum Gesuchs- und Registrierungsverfahren - auf seiner Website bereitstellen. Für die automatisierte Abwicklung wird er ein Online-Portal zur Verfügung stellen. Zudem schafft er in den Strassenverkehrsämtern in Winterthur und Zürich Anlaufstellen.
Das Zürcher Stimmvolk stimmte dem Gesetz über den Personentransport im Februar 2020 an der Urne zu. Auf 1. Januar 2024 tritt es gemäss Regierungsrat nun in Kraft.