News
International

Ukrainische Musikerin darf als Härtefall in Zürich bleiben

Aufenthaltsbewilligung

Ukrainische Musikerin darf als Härtefall in Zürich bleiben

13. November 2024, 11:43 Uhr
Eine ukrainische Musikerin soll gemäss Verwaltungsgericht des Kantons Zürich als Härtefall in der Schweiz bleiben können: Es hat einen abschlägigen Entscheid des Migrationsamtes umgestossen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA/MONIKA SKOLIMOWSKA
Eine Ukrainerin darf als Härtefall in der Schweiz bleiben, wie das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden hat. Trotz des Widerstands des Migrationsamts bekommt die Musikerin eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund ihrer langjährigen Integration und der aktuellen Situation in der Ukraine.

Die Frau war 2013 mit einer Studienbewilligung in die Schweiz eingereist. Nach ihren Masterabschlüssen an zwei Kunsthochschulen erhielt sie 2021 eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Stellensuche.

Den späteren Entscheid, die Schweiz verlassen zu müssen, hob das Staatssekretariat für Migration im Mai 2023 wegen des Ukraine-Kriegs auf; es erteilte eine vorläufige Aufnahme.

Den Antrag auf eine definitive Bewilligung lehnte das Zürcher Migrationsamt dann aber ab. Als freischaffende Musikerin erziele die Frau nur ein unregelmässiges Einkommen, deren wirtschaftliche Integration sei damit nicht ausreichend.

Gut vernetzt in der Schweiz

Das Verwaltungsgericht spricht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil nun von einem Härtefall. Die Frau habe sich sprachlich und sozial in die Schweizer Gesellschaft integriert. Sie sei wirtschaftlich eigenständig und beziehe keine Sozialhilfe.

Ausschlaggebend für das Urteil war auch die Situation in ihrem Heimatland, der Ukraine. Die Richter betonten, dass eine Rückkehr derzeit nicht zumutbar sei und die Musikerin kaum Chancen hätte, dort wieder Fuss zu fassen. In der Schweiz sei sie hingegen gut vernetzt, was sich auch in zahlreichen Empfehlungsschreiben aus ihrem Umfeld widerspiegle.

Als vorläufig Aufgenommene werde die Frau in ihrer Tätigkeit als Musikerin zudem eingeschränkt, hielt das Verwaltungsgericht weiter fest. Auftritte im Ausland erforderten umständliche und oft kurzfristig nicht realisierbare Rückreisegenehmigungen. Diese Einschränkungen habe sie sowohl beruflich als auch persönlich stark beeinträchtigt, so das Gericht.

Das Verwaltungsgericht hob die Verfügung des Migrationsamts auf und ordnete die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung unter Zustimmung des Staatssekretariats für Migration an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. November 2024 11:43
aktualisiert: 13. November 2024 11:43