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Unzureichende Lärm- und Luft-Daten zu Halbanschluss Altdorf UR

Bundesgericht

Unzureichende Lärm- und Luft-Daten zu Halbanschluss Altdorf UR

16. Juli 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Attinghausen UR gutgeheissen. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation muss im Zusammenhang mit der Realisierung des Halbanschlusses der Autobahn in Altdorf UR weitere Abklärungen zu den Punkten Lärmemissionen und Luftqualität machen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde Attinghausen UR gutgeheissen, die die geplanten Massnahmen als unzureichend erachtet.

Der Urner Regierungsrat genehmigte im Dezember 2018 da regionale Gesamtverkehrskonzept «Unteres Reusstal». Dieses sieht eine neue West-Ost-Verbindungstrasse vor. Zusammen mit dem Neubau eines Halbanschlusses «Altdorf Süd» an die Autobahn sollte ein neues Verkehrssystem geschaffen werden.

Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei korrekt gewesen, dass für die beiden Projekte aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten von Bund und Kanton je ein separates Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde.

Keine Gesamtsicht

Allerdings wurden auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen jeweils nur mit Blick auf das jeweilige Projekt durchgeführt, ohne dass eine Gesamtprüfung stattgefunden hätte.

Die Verbindungsstrasse und der Halbanschluss seien als eine neue Gesamtanlage zu qualifizieren. Dies hat Auswirkungen auf die Immissionsgrenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Auch müssen zusätzliche Stationen zur Messung der Luftqualität aufgestellt werden. Nur so lässt sich laut Bundesgericht feststellen, ob weitere verlangte emissionsbegrenzende Massnahmen, unverhältnismässig seien. (Urteil 1C_99/2023 vom 4.6.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Juli 2024 12:00
aktualisiert: 16. Juli 2024 12:00