Unzureichende Lärm- und Luft-Daten zu Halbanschluss Altdorf UR
Der Urner Regierungsrat genehmigte im Dezember 2018 da regionale Gesamtverkehrskonzept «Unteres Reusstal». Dieses sieht eine neue West-Ost-Verbindungstrasse vor. Zusammen mit dem Neubau eines Halbanschlusses «Altdorf Süd» an die Autobahn sollte ein neues Verkehrssystem geschaffen werden.
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei korrekt gewesen, dass für die beiden Projekte aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten von Bund und Kanton je ein separates Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde.
Keine Gesamtsicht
Allerdings wurden auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen jeweils nur mit Blick auf das jeweilige Projekt durchgeführt, ohne dass eine Gesamtprüfung stattgefunden hätte.
Die Verbindungsstrasse und der Halbanschluss seien als eine neue Gesamtanlage zu qualifizieren. Dies hat Auswirkungen auf die Immissionsgrenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Auch müssen zusätzliche Stationen zur Messung der Luftqualität aufgestellt werden. Nur so lässt sich laut Bundesgericht feststellen, ob weitere verlangte emissionsbegrenzende Massnahmen, unverhältnismässig seien. (Urteil 1C_99/2023 vom 4.6.2024)