US-Regierung prüft Kartellrechts-Verstoss bei Sendern
Die engmaschige TV-Begleitung auf Terminen und Reisen Trumps ist über ein Rotationsprinzip grosser Fernsehsender geregelt. Diese stellen generell anderen Medien ihr Material zur Verfügung. Dieses Pool-Prinzip dient auch dazu, die Kosten zwischen den Medienhäusern aufzuteilen.
Boykott nach Rauswurf von CNN aus Weissem Haus
Im September war Trumps Streit mit etablierten US-Medien nach dem Rauswurf der Medienhäuser CNN, MS NOW und «Politico» aus dem Weissen Haus eskaliert. Der US-Präsident warf ihnen vor, Falschnachrichten zu verbreiten. Kritiker sahen in dem Rauswurf einen Einschüchterungsversuch und einen Angriff auf die Pressefreiheit. Die drei Medienhäuser klagten gegen ihre Verbannung. Die übrigen Pool-Sender stoppten aus Protest vorübergehend die Berichterstattung über Trump. Das Weisse Haus ging daraufhin mit einem eigenen Online-Kanal auf Sendung: «Trump TV».
Wie mehrere Medien nun übereinstimmend aus einem Statement einer Sprecherin des US-Justizministeriums zitieren, könnten Gruppenboykotte unter kommerziellen Wettbewerbern gegen ein zentrales Kartellgesetz verstossen. Emily Covington erklärte demnach: «Die Kartellabteilung führt lediglich Ermittlungen durch, um festzustellen, ob diese Nachrichtenorganisationen gegen das Kartellrecht verstossen haben.»