Verbot von Plakatwerbung durch eine Gemeinde ist zulässig
Verboten ist Werbung, die von öffentlichem Grund aus sichtbar ist. Das Verbot bedeutet keinen wirtschaftspolitischen Eingriff und ist mit der Wirtschaftsfreiheit, der Eigentumsgarantie sowie dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar. Dies hält das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Entscheid fest.
Der Gemeinderat der Stadt Vernier verabschiedete 2022 das Reglement zum Verbot von kommerzieller Plakatwerbung. Es untersagt kommerzielle Plakat- und Anzeigenwerbung auf Papier, die von öffentlichem Grund aus sichtbar ist. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob sich die Werbung auf öffentlichem oder privatem Grund befindet. Das Referendum gegen das Reglement kam nicht zustande. Ende Juli 2023 trat es in Kraft. Die Gemeinde Vernier demontierte in der Folge 132 der bisher 172 Plakatwände.