Verteidiger verlangt Freispruch für angeblichen Zürcher Rassisten
Sein Mandant sei freizusprechen, sagte der Verteidiger, zudem soll ihm das Gericht wegen ungerechtfertiger Haft eine Genugtuung von 53'600 Franken zusprechen.
Die Jugendlichen hätten nie Angst vor dem 40-Jährigen gehabt. Einer habe es bloss «komisch» gefunden, dass dieser den Hitlergruss gezeigt hätte. Die Polizei holten sie nicht, das übernahmen erst zwei Fussballtrainer vor Ort.
Die angeblich getätigten rassistischen Aussagen gegen Dunkelhäutige schätzte der Verteidiger als stereotyp ein. Die Staatsanwaltschaft stütze sich einzig auf die Aussagen der Jugendlichen, die sich kennen würden.
Beschuldigter hatte genug gesehen
Auch die geforderte stationäre Massnahme lehnte der Verteidiger ab. in den neun Monaten im Gefängnis sei es zu keinen gewaltsamen Vorkommnissen gekommen. Der 40-Jährige habe gegenüber den Jugendlichen auch nie eine Gewalttat angekündigt. Eine allfällige Krankheit könne auch ausserhalb der Klinik behandelt werden.
Der Beschuldigte hatte schon vor dem Plädoyer seines Verteidiger genug gesehen. Wegen gesundheitlicher Beschwerden wollte er zurück ins Gefängnis. Er verzichtete auf sein Schlusswort. Das Urteil wird den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt. der 40-Jährige verzichtete auch auf eine mündliche Urteilseröffnung.