VVL und VBL beenden Subventionsaffäre aussergerichtlich
Es handelt sich dabei um 14,6 Millionen Franken zu viel bezogene Subventionen sowie Zinsen von 6,7 Millionen Franken, wie VVL und VBL am Freitag bekannt gaben. Die Rückforderungen betreffen die Jahre 2010 sowie 2012 bis 2017. Ursprünglich hatte der VVL für die Jahre 2010 bis 2017 rund 16 Millionen Franken zurückgefordert.
Mit der ausserordentlichen Vereinbarung sei die Subventionsangelegenheit beendet, teilten VVL und VBL mit. Die Einigung habe Klarheit geschaffen, erklärte VBL-Verwaltungsratspräsident Renzo Simoni an einer Medienorientierung. Sie schliesse eine Etappe ab. VBL und VVL könnten nun unbelastet in die Zukunft gehen.
Der Luzerner Regierungsrat teilte mit, er begrüsse die aussergerichtliche Einigung in der «Causa VBL». Es sei für alle Beteiligten gut, dass der Konflikt nicht noch jahrelang weiterbestehe.
Bundesverwaltungsgericht spurte vor
Nicht nur der VVL, der im Kanton Luzern den öffentlichen Verkehr organisiert, sondern auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte von der VBL Geld zurückgefordert. BAV und VVL warfen dem Transportunternehmen vor, mit Hilfe konzerninterner kalkulatorischer Zinsen zu hohe Subventionen bezogen zu haben.
Das Bundesverwaltungsgericht gab in dem Subventionsstreit im Sommer 2023 dem BAV weitgehend Recht, ein Entscheid, den die VBL akzeptierte. Die Forderungen des VVL gegenüber der VBL sind vor dem Kantonsgericht Luzern hängig. Um ein langes und ressourcenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, entschieden sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VVL und VBL, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.
Der VVL klärte in der Folge den Sachverhalt rechtlich ab. Weil die Ausgangslage bei Bund und Kanton unterschiedlich sind, muss die VBL dem VVL für ein Jahr mehr Subventionen rückerstatten als dem BAV. Einzig für das Jahr 2011 gelte der Vertrauensschutz, hiess es in der Mitteilung. Die VBL habe sich dieser Gesamtbeurteilung des Falles angeschlossen.
VBL nimmt Kredit auf
Damit die VBL die 14,6 Millionen Franken zahlen kann, muss sie einen Kredit aufnehmen. Auf das Busangebot hat die Zusatzaufwendung nach Angaben von Verwaltungsratspräsident Simoni aber keinen Einfluss.
Die Parteien tragen ihre Anwaltskosten selber. Die VBL muss aber für die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufkommen. Das noch hängige Verfahren vor dem Kantonsgericht soll als gegenstandslos abgeschrieben werden.
Die 14,6 Millionen Franken behält der VVL nicht für sich, sondern er gibt sie dem Kanton und den Gemeinden weiter. Die Zinsen von 6,7 Millionen Franken werden für den öffentlichen Verkehr eingesetzt. Konkret sollen sie bereits bewilligten Infrastrukturinvestitionen Elektro-Busse der VBL finanzieren.
Die Zinsen blieben damit im ÖV und kämen diesem zugute, sagte Ruth Aregger, Präsidentin des VVL-Verbundrats, zu diesem Entscheid. Der Regierungsrat begrüsste in seiner Mitteilung, dass «die Strafzinsen direkt investiert werden können, um den fossilfreien ÖV weiter voranzubringen».
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat beim Kriminalgericht im Zuge der Subventionsaffäre gegen fünf Personen Anklage wegen mehrfachen Betrugs erhoben. Sie sollen bewusst Falschangaben gemacht haben. Dabei geht es aber um die Jahre 2018 und 2019 und nicht um die Jahre, die Gegenstand der aussergerichtlichen Einigung sind.