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Waadtländer Staatsanwaltschaft unterliegt gegen Klimaaktivsten

Bundesgericht

Waadtländer Staatsanwaltschaft unterliegt gegen Klimaaktivsten

21. November 2024, 11:26 Uhr
Aktivistinnen der Klimastreik-Bewegung streuten im Januar 2020 in einer UBS-Filiale in Lausanne Kohlestücke aus. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde der Waadtländer Staatsanwaltschaft im Fall der Klimaaktivisten eingetreten, die in einer UBS-Filiale in Lausanne Kohle ausstreuten. Laut Gericht hat die Staatsanwaltschaft keine Berechtigung, Beschwerde zu führen.

Den Strafantrag der UBS wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs befand die erste Waadtländer Instanz 2021 für ungültig, weil sie nicht von der dafür berechtigten Einheit der UBS gestellt worden war. Es kam deshalb nur zu Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Polizeigesetz der Stadt Lausanne. Die UBS zog den Fall nicht weiter, schloss sich jedoch der Berufung der Staatsanwaltschaft an.

Das Bundesgericht ist am Donnerstag zum Schluss gelangt, dass die Staatsanwaltschaft gesetzlich nicht berechtigt sei, Beschwerde ans höchste Schweizer Gericht zu machen. Es obliege nicht der Staatsanwaltschaft, die Interessen der Strafantragsteller zu verfolgen. Bei den vorliegenden Delikten handle es sich um Antragsdelikte. Der Antragsteller müsse deshalb seine und Rechte selbst durchsetzen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. November 2024 11:26
aktualisiert: 21. November 2024 11:26