Waldbesetzer fechten vor Bezirksgericht Dielsdorf Bussen an
Mit der Teilnahme an der Aktion «Wald statt Schutt» hätten sie das Waldgesetz übertreten, heisst es im Strafbefehl. Diese Veranstaltung sei nicht bewilligt gewesen, das Waldstück «Chalberhau» sei damit vom 8. bis 20. April 2023 illegal besetzt gewesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Aktivistinnen und Aktivisten vor, die Pflanzenwelt und die Tiere im Wald stark beeinträchtigt zu haben. Sie hätten unter anderem ein Lager mit Zelten und Baumhütten, mehrere Bretterstege, eine «Wildlife-Toilette» und ein Sanitätszelt errichtet. Die benötigten Materialien hätten sie zudem unerlaubterweise mit Motorfahrzeugen auf Waldwegen transportiert.
Die Staatsanwaltschaft brummte dem 35-jährigen Mann sowie den 21-, 27- und 31-jährigen Frauen je eine Busse von 750 Franken auf. Sie auferlegte ihnen zudem Gebühren von je 550 Franken.
Gegen den erlassenen Strafbefehl reichten die vier Personen eine Einsprache ein. Deswegen wird sich nun das Bezirksgericht Dielsdorf mit der Waldbesetzung befassen. Es dispensierte die Aktivistinnen und Aktivisten vom Besuch der Verhandlung. Damit wird nur deren Verteidiger vor Gericht erscheinen.
Mit der Aktion «Wald statt Schutt» protestierte eine Gruppe von Aktivisten gegen den geplanten Ausbau der Deponie «Chalberhau». Sie kritisierten, dass dafür zu viele Bäume gefällt werden müssten.