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Zürcher Abstimmungszeitung soll trotz Einsprache verschickt werden

Kantonale Abstimmung ZH

Zürcher Abstimmungszeitung soll trotz Einsprache verschickt werden

22. Januar 2024, 17:06 Uhr
Zwei Pisten des Flughafens Zürich sollen verlängert werden. Die Gegner monieren, dass ihre Argumente in der Abstimmungszeitung für den 3. März ungerechtfertigt gekürzt wurden. Dennoch soll diese laut Regierungsrat ausgeliefert werden. (Archivbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Der Zürcher Regierungsrat hat ein Gesuch abgelehnt, das die Auslieferung der Abstimmungszeitung für den 3. März stoppen wollte. Die Forderung der Gegner des Pistenausbaus am Flughafen sei unverhältnismässig, schrieb der Regierungsrat.

Die Abstimmungsunterlagen waren zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits gedruckt und an die Gemeinden und Logistikpartner ausgeliefert, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte. Der Antrag sei entsprechend nicht erfüllbar.

Das Gesuch gehe auch zu weit, weil sämtliche Berichte zu den Abstimmungen betroffen wären, heisst es weiter. Das öffentliche Interesse der Stimmberechtigten an einer rechtzeitigen Zustellung der Abstimmungszeitung überwiege das Interesse der Einsprecher.

Auch wäre es für die Stimmberechtigten nicht nachvollziehbar und würde die freie Meinungsbildung beeinträchtigen, wenn die gedruckte Fassung der Abstimmungszeitung nicht mit der bereits veröffentlichten im Internet übereinstimmen würden, schreibt der Regierungsrat.

Neudruck gefordert

Hintergrund des Gesuchs ist eine Einsprache der Gegner der Pistenverlängerung am Flughafen Zürich. Der Kanton Zürich habe in der Abstimmungszeitung eigenmächtig und ohne Rücksprache die Argumente der Gegnerinnen und Gegner des Pistenausbaus geändert und gekürzt.

Das Referendumskomitee fordert deshalb einen Neudruck der Abstimmungsunterlagen und hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Über die Beschwerde wird der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Januar 2024 17:06
aktualisiert: 22. Januar 2024 17:06