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Zürcher Anti-Chaoten-Regelung wird vorerst nicht umgesetzt

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Zürcher Anti-Chaoten-Regelung wird vorerst nicht umgesetzt

9. Januar 2026, 10:41 Uhr
Die Kosten für Polizeieinsätze im Kanton Zürich können bis auf Weiteres nicht auf die Verantwortlichen abgewälzt werden. Die Umsetzung der neuen Regelung ist durch einen Rekurs blockiert. (Archivbild)
© KEYSTONE/WALTER BIERI
Die Zürcher Sicherheitsdirektion kann die Einsatzkosten der Polizei vorerst nicht auf Demonstrations-Teilnehmende abwälzen. Die Umsetzung der Anti-Chaoten-Initiative ist durch einen Rekurs blockiert. Diesem kommt aufschiebende Wirkung zu.

«Es ist äusserst bedauerlich, dass ein klarer Volksentscheid nicht umgesetzt werden kann», teilte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) am Freitag auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Mehr als abwarten kann Fehr derzeit jedoch nicht.

Der Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen, die bereits im Oktober 2025 beim Bundesgericht eingereicht wurde, hat inzwischen aufschiebende Wirkung erhalten, wie auch Tsüri.ch berichtete. Das bedeutet, dass die Kostenüberwälzung so lange nicht umgesetzt werden kann, bis ein Urteil aus Lausanne vorliegt.

Der Kantonsrat stimmte der Umsetzung der neuen Regelung am 30. Juni 2025 deutlich zu. Auf den 1. Januar trat sie formell in Kraft. Die Rekurrenten befürchten, dass das Recht auf Protest ernsthaft gefährdet ist, wenn Polizeikosten auf Demonstrierende und Organisatoren abgewälzt werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. Januar 2026 10:41
aktualisiert: 9. Januar 2026 10:41