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Zürcher Verwaltungsgericht stützt Vorgehen bei Rottweiler-Verbot

Hundehaltung

Zürcher Verwaltungsgericht stützt Vorgehen bei Rottweiler-Verbot

3. Februar 2025, 14:48 Uhr
Das Zürcher Verwaltungsgericht gewährt keine aufschiebende Wirkung beim Rottweiler-Verbot. Ob das Verbot zu recht erfolgte, entschied das Gericht noch nicht. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA/FRANZISKA KRAUFMANN
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat das Vorgehen des Regierungsrats bei der Umsetzung des Rottweiler-Verbots auf den 1. Januar 2025 gestützt. Ob das Verbot Bestand haben wird, ist aber noch nicht entschieden.

Die Beschwerdeführerin forderte, dass das Verbot aufgeschoben wird, solange Beschwerden dagegen laufen, wie dem am Montag publizierten Entscheid des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist. Der Zürcher Regierungsrat hatte in dem Mitte Dezember verkündeten Rottweiler-Verbot per 2025 dem Lauf der Beschwerdefrist und der Einreichung von Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Das Gericht hält das Vorgehen der Regierung für nachvollziehbar. Dessen Ziel sei, die Bevölkerung zu schützen. Entsprechend müsse die Beschwerdeführerin hinnehmen, dass verschiedene ihrer Grundrechte eingeschränkt würden.

Das Verbot ab Anfang Jahr wirke sich gegen einen wachsenden Bestand an Rottweilern aus, schreiben die Richter. Verboten ist die Neuanschaffung von Rottweilern. Gleichzeitig gelte eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde, die von ausserhalb des Kantons kommen. Letzteres sei ein unmittelbar greifendes Mittel zur Verhinderung von Beissvorfällen.

Entscheid noch nicht rechtskräftig

Vorfälle mit Rottweilern würden regelmässig vorkommen. Je grösser die Population, desto grösser die Chance, dass etwas passiert, heisst es im Entscheid.

Die Beschwerdeführerin kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen. Gegen das Rottweiler-Verbot gingen mehrere Beschwerden beim Verwaltungsgericht ein. Wann diese behandelt werden, ist noch offen.

Halbes Jahr Zeit für Halterantrag

Zürcher Halterinnen und Halter von Rottweilern müssen bis Ende Juni eine Haltebewilligung beantragen. Bis das Gesuch behandelt wird, können sie sich mit den Hunden ohne Auflagen bewegen.

Der Regierungsrat entschied, die Neuanschaffung von Rottweilern zu verbieten, nachdem es im Oktober 2024 zu zwei schweren Vorfällen in Adlikon und Winterthur gekommen war. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 350 Tiere im Kanton registriert.

Bereits auf der Verbotsliste stehen im Kanton Zürich seit dem Jahr 2010 Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier. Grund für die Einführung der Verbotsliste war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt zu Tode gebissen worden war.

Quelle: sda
veröffentlicht: 3. Februar 2025 14:48
aktualisiert: 3. Februar 2025 14:48
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