Zürich ermöglicht Online-Abfrage von Grundstückbesitzern
Abfragen und ausdrucken lassen sich der Name und die Adresse der Eigentümerin oder des Eigentümer einer bestimmten Parzelle sowie die Eigentumsform, wie das Inspektorat für die Notariate, Grundbuch- und Konkursämter des Kantons Zürich am Montag mitteilte. Bislang war dafür mindestens der Griff zum Telefonhörer notwendig.
Die eidgenössische Grundbuchverordnung sieht die Bereitstellung dieser Daten, die grundsätzlich öffentlich sind, im Internet ausdrücklich vor. Die Abfrage darf dabei nur grundstücksbezogen erfolgen; Suche nach Personen und Serienabfragen sind zu verhindern.
Der Kanton Zürich erlaubt deshalb pro Tag nur fünf Abfragen. Automatische Abfragen sollen dank einer Captcha-Sicherheitsabfrage verhindert werden.
Die Eigentumsdaten sind über den Link maps.zh.ch sowie einiges Scrollen und Klicken zu finden: Zoomt man im Gis-Browser über eine der beiden Karten zur Amtlichen Vermessung auf ein einzelnes Grundstück, wird dessen Katasternummer sichtbar. Mit Klick auf das Grundstück erscheint im Informationen-Fenster bei «Liegenschaften» neu ein Link« öffentlicher Zugang». Dieser führt - über die Captcha-Anfrage - zu den Daten.
Die elektronische Eigentumsabfrage wurde im Rahmen des kantonalen Projektes «ObjektwesenZH» umgesetzt, wie es in der Mitteilung heisst. Die Internet-Information ist aber rechtlich nicht verbindlich. «Rechtswirkungen entfaltet weiterhin einzig der vom zuständigen Grundbuchamt ausgestellte, beglaubigte Auszug», heisst es in der Mitteilung.