Zug verschärft Einbürgerungsregeln: Fünf Jahre ohne Sozialhilfe
In der Schlussabstimmung genehmigte der Rat die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes mit 53 zu 20 Stimmen. Die Änderung geht auf eine Motion der SVP zurück, die sogar eine Frist von zehn Jahren vorgesehen hätte.
Bereits in der ersten Lesung war die Fristverlängerung bei der SP und der Alternative-Die Grünen (ALG) auf Widerstand gestossen. Ihr Antrag, auf die Gesetzesrevision ganz zu verzichten, lehnte der Kantonsrat damals ab.
Mit der längeren Frist liegt Zug im Mittelfeld der Kantone. Auch Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Landschaft und Thurgau sehen eine fünfjährige Zeitdauer ohne Sozialhilfe vor, Bern, Graubünden, Aargau und Tessin sogar eine von zehn Jahren. In den restlichen Kantonen gilt das bundesrechtliche Minimum von drei Jahren.
Auf die zweite Lesung hin gingen einige Anträge ein. Unter anderem wollte die ALG die mündlichen und die schriftlichen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 festlegen, scheiterte aber damit mit 52 zu 18 Stimmen. Demnach müssen Gesuchstellende - wie in erster Lesung beschlossen - schriftlich über das Niveau B2 und mündlich über das Nivea B1 verfügen.
«Unnötige Verschärfung»
Mit der in der ersten Lesung angenommenen Änderung würden sich Kinder unter 16 Jahren zukünftig im Kanton Zug nicht mehr eigenständig einbürgern lassen können, sagte Andreas Lustenberger (ALG). «Dies ist eine unnötige und unbegründete widrige Verschärfung», sagte Rupan Sivaganesan (SP).
Mit der von der ALG-und SP-Fraktion vorgeschlagenen Änderung sollten sich zukünftig alle Minderjährigen, welche ein eigenständiges Gesuch einreichen wollen, von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten lassen müssen. Dieser Antrag scheiterte aber mit 52 zu 17 Stimmen.