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3,1 Millionen Verlust, Sanierung und ein neuer Aktionär beim FCL

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3,1 Millionen Verlust, Sanierung und ein neuer Aktionär beim FCL

16. November 2023, 21:45 Uhr
Viele Fans wohnten der Generalversammlung des FC Luzern auf dem Messeareal bei
© KEYSTONE/PHILIPP SCHMIDLI
Der FC Luzern blickt an seiner Generalversammlung auf ein schlechtes letztes Geschäftsjahr zurück. Die Holding schreibt einen Verlust in Höhe von 3,1 Millionen Franken und muss saniert werden.

Vor 290 Aktionären und 1200 Fans hielt der FCL in der Messe Luzern seine Generalversammlung ab. Die Zahlen enttäuschten mit dem hohen Verlust von 3,1 Millionen Franken bei einem im Vergleich zur Vorjahresperiode gesunkenen Umsatz (22,8 Mio. im Vergleich zu 25,5 Mio. Franken). Um das Eigenkapital wieder ins Plus (1,1 Mio. Franken) zu bringen, mussten die Aktionäre 1,6 Millionen Franken einschiessen.

Den Verlust erklärte der Super-League-Klub mit getätigten Investitionen, unter anderem in den Nachwuchs, und höheren Ausgaben. Zudem war der Transferüberschuss im Vergleich zu anderen Jahren mit 1,7 Millionen Franken gering. Wäre Ardon Jashari zum FC Basel gewechselt, hätte die Bilanz anders ausgesehen. Die besten Spieler in den eigenen Reihen zu behalten, sei ein bewusster Entscheid des Verwaltungsrates gewesen, hiess es an der GV.

Neben der Sanierung war auch ein Entgegenkommen von zwei Gläubigern nötig, um die finanziellen Anforderungen zu erreichen. Der sich mit dem Verwaltungsrat im Rechtsstreit befindende Bernhard Alpstaeg beteiligte sich nicht an der Sanierung.

Während der frühere FCL-Chef Alpstaeg kein Thema war an der GV, erhielten die Fans mehr Mitspracherecht. Der Verein «FCL-Basis» hält seit Ende Oktober zehn Prozent der Aktien der FC Luzern-Innerschweiz AG und darf damit einen Sitz im Verwaltungsrat beanspruchen. Dieser nimmt der 46-jährige Daniel Britschgi ein.

Mitglied im Verein «FCL-Basis» darf jeder Fan für den Preis einer Aktie werden. Dem neuen Verein sind via einem Aktionärsbindungsvertrag diverse Rechte garantiert, ein Aktien-Vorkaufsrecht und einige Vetorechte, etwa betreffend Änderungen des Namens, des Logos oder der Spielstätte.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. November 2023 21:45
aktualisiert: 16. November 2023 21:45