Anpassungen im St. Galler Hundegesetz verlangt
«Braucht es eine Anpassung des St. Galler Hundegesetzes?», heisst es im neuen Vorstoss von Margot Benz, Kantonsrätin der Grünen. Es sei Zeit, sich Gedanken über die Wirksamkeit des St. Galler Wegs zu machen.
Auslöser sind zwei aktuelle Vorfälle mit Hunden in der Stadt St. Gallen. So biss ein Schäferhund einem fussballspielenden Bub ins Bein. Ein angeleinter Pitbull hatte sich Ende Juni in einen freilaufenden Malteser verbissen und wurde danach von einem Mann mit einem Axthieb schwer verletzt. Kurz danach starb das Tier.
Die St. Galler Regierung soll nun erklären, wie sich die Vorfälle mit Hunden seit 2010 entwickelten und ob diese Statistik zwischen Hunderassen unterscheide.
Hunde unter Kontrolle halten
2019 hatte der Kantonsrat zuletzt Änderungen im Hundegesetz beschlossen, die seit 2020 in Kraft sind. Nun heisst es etwa im Gesetz, die Halterinnen und und Halter müsste ihren Hund «jederzeit wirksam unter Kontrolle haben».
An besonderen Orten wie etwa bei Schulanlagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln seien Hunde stets an der Leine zu führen. Die Gemeinden können weitere Orte bestimmen, an denen die Leinenpflicht gilt. Auf obligatorische Kurse für Hundehalter verzichtete damals der Kantonsrat.
Eine andere Haltung zeigte 2023 der Thurgauer Grosse Rat: «Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen», heisst es dort neu im Gesetz. Die Leinenpflicht gilt «im Wald und am Waldrand».
Bei den Regelungen für das Halten von Hunden gibt es in der Schweiz ein kantonales Wirrwarr. Zuletzt 2010 hatten National- und Ständerat ein nationales Hundegesetz versenkt.