Arzt nach Tod von Sexpartnerin freigesprochen
Der Chefarzt und die 32-jährige Ärztin waren im Frühjahr 2015 eine sexuelle Beziehung eingegangen. Im August hatten sie sich in der Wohnung des Mannes verabredet. Sieben Stunden später alarmierte der Arzt die Polizei, weil die Frau gestorben war.
Vor dem Kantonsgericht ging es um die Frage, ob der Arzt eine Schuld am Tod seiner Partnerin trägt. Die Verteidigung stützte sich auf ein Gutachten ab und argumentierte, die Frau habe einen Kollaps erlitten, sei danach über einer Brüstung zusammengesunken und gestorben.
In erster Instanz war der Mann im März 2021 freigesprochen worden. Die Angehörigen der Frau akzeptierten den Entscheid nicht. Das Kantonsgericht kam nun in seinem schriftlich eröffneten Urteil ebenfalls zu einem Freispruch.