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Ausländer sollen sich in Nidwalden digital an- und abmelden können

Landrat NW

Ausländer sollen sich in Nidwalden digital an- und abmelden können

23. Oktober 2024, 09:44 Uhr
Der Nidwaldner Landrat zeigt sich offen, das Meldeverfahren von Einwohnenden zu modernisieren - etwa bei An- und Abmeldungen von ausländischen Staatsangehörigen. (Symbolbild)
© Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Im Kanton Nidwalden sollen neu die Gemeinden und nicht mehr der Kanton für die Einwohnerkontrolle von ausländischen Staatsbürgern zuständig sein. Damit können diese An- und Abmeldungen oder Adressmutationen online vornehmen.

Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung die Teilreform des Niederlassungsgesetzes behandelt. Vereinfacht gesagt geht es in dieser Vorlage darum, das Meldeverfahren der Einwohnerinnen und Einwohner zu vereinfachen und zu modernisieren.

Ein Punkt in der Teilrevision betrifft die Einwohnerkontrolle. Was für Schweizerinnen und Schweizer gilt, soll neu auch für die Ausländerinnen und Ausländer gelten: Sie sollen ihre Adressmutationen oder An- oder Abmeldungen künftig digital über eine Plattform vornehmen können. Bisher mussten die ausländischen Staatsangehörigen persönlich einen Schalter beim Amt für Migration aufsuchen. Die Zuständigkeit geht damit vom Kanton zu den Gemeinden.

Mit der Teilreform werde das bestehende Gesetz überarbeitet und an die heutige, «digitale Zeit» angepasst, sagte die zuständige Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte). «Die Änderungen stärken das Gemeinwesen, machen die Abläufe effizienter und benutzerfreundlicher.»

Keine Hinterlegungspflicht für Heimatschein

Zudem soll mit der Teilreform künftig der Heimatschein nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden müssen. Ohne Hinterlegungspflicht reduziere sich der Verwaltungsaufwand, zudem würden den Bürgerinnen und Bürgern der Gang zur Behörde erspart, hiess es im Bericht an den Landrat.

Angepasst soll ferner die Meldepflicht von Alters - und Pflegeheimen. Diese mussten die Ein- und Austritte ihrer Bewohnenden einmal jährlich melden. Um das Einwohnerregister aktuell zu halten, sind sie nun aufgefordert, dies laufend zu tun.

Das Geschäft war unumstritten, ablehnende Voten zur Teilrevision gab es nicht. Die zweite Lesung und damit die Schlussabstimmung sollen in der Novembersession stattfinden.

Das revidierte Gesetz dürfte zum Start ins neue Jahr in Kraft treten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 23. Oktober 2024 09:44
aktualisiert: 23. Oktober 2024 09:44