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Baugesuche sollen ab April papierlos gestellt werden können

Digitalisierung

Baugesuche sollen ab April papierlos gestellt werden können

8. Februar 2024, 10:57 Uhr
Wer im Kanton Zürich ein Baugesuch einreicht, soll dies demnächst vollständig papierlos auf digitalem Weg tun können: Der Regierungsrat hat die gesetzlichen Grundlagen angepasst. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Von einer Zeitenwende im Baubewilligungsverfahren schreibt der Zürcher Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag: Baugesuche können im Kanton demnächst über die Plattform «eBaugesucheZH» vollständig digital eingereicht und abgewickelt werden.

Diese Plattform betreibt der Kanton zwar bereits seit 2020. Doch auch wenn darauf inzwischen 54 der 160 Zürcher Städte und Gemeinden ein elektronisches Baubewilligungsverfahren anbieten, erfolgt dieses noch nicht ganz papierlos.

Denn mit der Baueingabe mussten gemäss den bestehenden gesetzlichen Grundlagen stets auch eine handschriftliche Unterschrift und zusätzliche Papierdossiers eingereicht werden. Der Regierungsrat hat nun zwei Verordnungen angepasst, um die vollständige Digitalisierung zu ermöglichen, wie er in seiner Mitteilung schreibt.

Damit werde die Abwicklung von Baugesuchen für alle Beteiligten modernisiert, verschlankt und vereinfacht, wird Baudirektor Martin Neukom (Grüne) in der Mitteilung zitiert. Es handle sich um eines der komplexesten Digitalisierungsvorhaben des Kantons.

Gehen gegen die Verordnungsanpassungen keine Einsprachen ein, soll das ganze Regelungspaket gemäss Mitteilung per 1. April 2024 in Kraft gesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt können erste Gemeinden Baubewilligungen papierlos über «eBaugesucheZH» abwickeln. Innerhalb von drei Jahren müssen dann alle Städte und Gemeinden auf die elektronische Abwicklung über diese Plattform umstellen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 8. Februar 2024 10:57
aktualisiert: 8. Februar 2024 10:57