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Der elektronische Schalter soll in Luzern Standard werden

Volksrechte

Der elektronische Schalter soll in Luzern Standard werden

16. Dezember 2025, 00:01 Uhr
Die staatlichen Dienstleistungen sollen online zur Verfügung stehen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Luzerner Regierungsrat will die Digitalisierung des Kantons in einem neuen Gesetz regeln. Er schlägt vor, dieses als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» den Stimmberechtigten vorzulegen.

Die Jungfreisinnigen fordern, dass Kanton und Gemeinden ihre Aufgaben wann immer möglich digital erledigen sollen. Ihre Initiative verlangt deswegen, dass der Grundsatz «digital first» in der Kantonsverfassung verankert wird.

Der Regierungsrat teilt nach eigenen Angaben das Anliegen der FDP-Jungpartei. Er will für die Umsetzung des «Digital-First»-Grundsatzes aber nicht die Verfassung ändern. Vielmehr soll er in ein ohnehin geplantes neues Gesetz zur elektronischen Verwaltung (E-Government) aufgenommen werden.

Der Regierungsrat lehnt deswegen die Initiative ab und will dieser das geplante Gesetz als Gegenvorschlag gegenüber stellen. Folgen Kantonsrat und Stimmberechtigte diesem Weg, sollen die neuen gesetzlichen Bestimmungen auf 2027 in Kraft treten.

Das geplante Gesetz soll die rechtliche Grundlage für drei Basisdienste schaffen, welche Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um einen Online-Schalter, ein Identifikationssystem und einen elektronischen Briefkasten.

Die Verwaltungsdienstleistungen sollen weiterhin auch nichtdigital in Anspruch genommen werden können, wie der Gesetzesentwurf festhält. Ab 2030 sollen die jährlichen Wartungs-, Betriebs- und Weiterbildungskosten hälftig vom Kanton und den Gemeinden getragen werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Dezember 2025 00:01
aktualisiert: 16. Dezember 2025 00:01