Eine breitere Auswahl für Stellen an St. Galler Kantonsgerichten
Zu den Aufgaben der Rechtspflegekommission des St. Galler Kantonsrats gehört es, die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte zu prüfen. Nach einer Anhörung der Kandidierenden entscheidet sie, ob diese für das Amt geeignet sind. Es sind dann die Fraktionen, die die Namen dem Kantonsrat weitermelden, der schliesslich die Wahl vornimmt.
Nun hat die Kommission dieses Wahlprozedere überprüft und schlägt eine Änderung vor: Künftig sollen die Vakanzen am Kantonsgericht öffentlich ausgeschrieben werden. Der Ablauf danach bleibt gleich. Es sind weiterhin die Fraktionen, die die Wahlvorschläge einreichen. «Sie sind die Ansprechpartner für Interessierte», heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.
Mit der Ausschreibung auf dem Stellenportal des Kantons soll eine breitere Auswahl an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern erreicht werden. Der Auswahlprozess werde transparenter, weil offengelegt werde, welche Anforderungen an Richterinnen und Richter gestellt würden.