Entwicklung Bahnhof Arth-Goldau: Neues Lärmgutachten erarbeitet
Ende Jahr 2023 hatte das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Schwyzer Heimatschutzes zur Teilzonenplanänderung Bahnhof Süd vollumfänglich abgewiesen.
Gleichzeitig wurde auch die Beschwerde der Schumett AG gegen das Rodungsgesuch und die Teilnutzungsplanung Schuttweg in sieben von acht Punkten abgewiesen. In einem Punkt wurde die Sache aber zu ergänzenden Abklärungen und neuem Entscheid an die Vorinstanzen zurückgewiesen. Und zwar betraf dies ein Lärmgutachten.
Der Gemeinderat liess ein neues erarbeiten und klärte zusammen mit den beiden Vorinstanzen das weitere Verfahren, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Derzeit seien die erforderlichen Anpassungen der benötigten Dokumente in Gang. Voraussichtlich noch im Mai sollen das aktualisierte Rodungsgesuch und die nachgeführte Teilnutzungsplanung Schuttweg nochmals 30 Tage öffentlich aufliegen.
Materiell sind laut Gemeinderat dabei nur noch Einsprachen zur Lärm-Thematik zulässig. «Das neue Lärmgutachten dürfte jedoch klar nachweisen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden», schreibt der Gemeinderat. Er hoffe deshalb, dass keine erneute Einsprache erhoben werde, denn ein Weiterzug bis vor Verwaltungsgericht könnte schnell eine Verzögerung von bis zu einem Jahr bedeuten.