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Fangewalt: FC Luzern soll stärker in die Pflicht genommen werden

Volksrechte

Fangewalt: FC Luzern soll stärker in die Pflicht genommen werden

13. Januar 2026, 00:01 Uhr
In und um das Stadion des FC Luzern soll es keine Fangewalt mehr geben. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der FC Luzern soll im Kampf gegen Ausschreitungen stärker in die Pflicht genommen werden. Bewilligungen, Spiele durchzuführen, sollen deswegen an gesetzliche Pflichten, welche der Club zu erfüllen hat, geknüpft werden.

Dies sieht der Gegenvorschlag vor, den der Regierungsrat zur Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» der Mitte ausgearbeitet hat. Die Initiative, welche teilweise ungültig ist, lehnt die Kantonsregierung ab. Die verbleibenden gültigen Teile seien nicht zielführend, teilte sie am Dienstag mit.

Der von der Regierung ausgearbeitete Gegenvorschlag - es handelt sich um drei neue Artikel im Polizeigesetz - wird ins Hooligan-Konkordat eingebettet. Dieses geht dem kantonalen Recht vor. Geregelt werden die Matches der obersten Fussball- und Eishockeyligen der Männer. Betroffen ist somit derzeit nur der FC Luzern.

Einzelbewilligung für Risikospiele

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Club wie bisher pro Spielrunde eine Rahmenbewilligung benötigt. Für Risikospiele soll er eine Einzelbewilligung einholen müssen.

Die Bewilligungen werden gemäss Vorschlag des Regierungsrats an Auflagen geknüpft. So muss der gesamte Publikumsbereich permanent mit Videokameras überwacht werden. Diese Überwachung gehört gemäss den Ausführungen des Regierungsrat bereits zum Sicherheitsdispositiv der Clubs, sie werde nun aber ins Recht übertragen.

Bewilligungen sollen ferner nur erteilt werden, wenn die Sicherheit im Stadion mit baulichen Massnahmen gestärkt wird. Alle sollen ein Spiel ohne Gefährdung besuchen können, erklärte der Regierungsrat. Mit der neuen Pflicht solle verhindert werden, dass die Clubs sinnvolle Massnahmen nicht oder verspätet umsetzten.

Zu den Auflagen gehören ferner Konzepte für die An- und Rückreise der Gästefans oder der Dialog und die Prävention.

Der Gegenvorschlag regelt zudem bei Risikospielen die Überwachung von Fanmärschen per Video durch die Luzerner Polizei. Diese Überwachung soll sowohl mit stationären wie mobilen Geräten erfolgen können.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Januar 2026 00:01
aktualisiert: 13. Januar 2026 00:01