Gericht Bülach verurteilt Autofahrerin wegen tödlichem Fehler
«Es muss ihr bewusst gewesen sein, dass es schwere Folgen haben kann, wenn sie die Vortrittsregel missachtet», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Die Beschuldigte habe zwar einen Kontrollblick gemacht, allerdings zum falschen Zeitpunkt.
Als die 58-Jährige am 16. Februar 2024 bei der Tankstelle am Flughafen in die Strasse einbiegen wollte, um ihren Mietwagen zurückzubringen, hatte sie den Blick nach rechts gerichtet und wartete ein vorbeifahrendes Auto ab. Den von links kommenden Bus bemerkte sie jedoch nicht, weil sie nicht erneut nach links schaute.
Auto und Bus kollidierten so stark, dass eine 90-jährige Passagierin aus dem Sitz geschleudert wurde. Sie rutschte unter einer Sitzreihe hindurch und stiess mit dem Kopf ungebremst in den vorderen Radkasten. Dort blieb sie mit schwersten Rückenverletzungen liegen, die zur sofortigen Lähmung von Armen und Beinen und zu Kreislaufversagen führten.
Am Tag nach dem Unfall entschieden die Angehörigen, die lebensverlängernden Massnahmen wegen der schlechten Prognose abzustellen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche für den Tod der 90-Jährigen verantwortlich war.
Es verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 2000 Franken und zu einer Busse von 10'000 Franken. Für die Geldstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren.
Deutlich mildere Strafe als beantragt
Damit fällt das Urteil deutlich milder aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Diese verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Zusätzlich zur fahrlässigen Tötung sollte die Lenkerin auch noch wegen grober Verkehrsregelverletzung verurteilt werden. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass dies im vorliegenden Fall falsch wäre. Es sei keine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Auch der Verteidiger war dieser Meinung.
Der Unfall und seine Folgen hätten seine Mandantin «tief erschüttert und nachhaltig geprägt», betonte ihr Verteidiger. Sie habe den Bus schlicht nicht gesehen. Eine Unaufmerksamkeit sei aber nicht automatisch Rücksichtslosigkeit.
«Es tut mir grauenhaft leid»
«Es tut mir grauenhaft leid, was passiert ist», sagte die Deutsche in der Befragung. Sie sei bisher noch nie in einen Unfall verwickelt gewesen und fahre immer vorsichtig. Sie habe gewartet, bis das Auto von rechts vorbei gewesen sei und wohl nicht mehr nach links geschaut. Die Bodenmarkierungen seien aber auch verwirrend gewesen.
Die zwei Pfeile nach links habe sie so interpretiert, dass es sich um eine Einbahnstrasse gehandelt habe und nichts von links komme. Erschwerend dürfte hinzugekommen sein, dass die Beschuldigte viele Jahre in Grossbritannien gelebt hatte und Links-Verkehr gewohnt war.
Die Angehörigen der Verstorbenen waren nicht beim Prozess anwesend. Sie erklärten schon vor geraumer Zeit ihr Desinteresse an einer Strafverfolgung. Die Autofahrerin nahm Kontakt zu ihnen auf, drückte ihr tiefes Beileid aus und übernahm die Beerdigungskosten.