Gericht stoppt Vertragsverhandlungen zu Grundstückkauf in Hochdorf
Das Kantonsgericht Luzern habe am 24. Oktober per superprovisorischer Anordnung verfügt, dass bis auf Weiteres kein Kaufvertrag abgeschlossen werden dürfe, hiess es im Communiqué.
Der Auslöser dafür ist eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die eine Privatperson am 20. Oktober gegen den Entscheid des Luzerner Regierungsrats eingereicht hat. Dieser hatte knapp einen Monat vorher eine zuvor erhobene Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hatte beantragt, die Abstimmung vom 28. September über den Kauf des Grundstücks zu verschieben oder neu anzusetzen.
Die Stimmberechtigten von Hochdorf hatten dem Grundstückkauf mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,1 Prozent äusserst knapp zugestimmt. Gegen das Abstimmungsergebnis wurde keine Beschwerde eingereicht. Nach der Abstimmung nahm der Gemeinderat die Kaufverhandlungen auf, wie es weiter hiess.
Bis zum Entscheid des Kantonsgerichts sistiert der Gemeinderat nun sämtliche weiteren Schritte, so auch die geplante Verpachtung des Gastronomiebetriebs.
Mit dem Kauf des Grundstücks will sich die Gemeinde eine strategische Landreserve sichern und das Südiareal arrondieren. Bereits 2022 hatte sie das Südiareal vom früheren Milchverarbeiter Hochdorf erworben.