Glarner Bauern kritisieren Jagdverwaltung nach Wolfsriss von Kalb
«Wir sind der Meinung, dass unsere Jagdverwaltung nicht in der Lage ist, den geforderten Ansprüchen für ein aktives Wolfsmanagement gerecht zu werden», schrieb der Verband. Wichtige Informationen seien nicht oder nur mangelhaft vorhanden und es fehle bisher auch der Wille, an diesen Umständen etwas zu ändern.
Letztes Jahr habe die Einreichung eines Regulationsgesuches für das Kärpfrudel nach Erreichung der Schadensschwelle bei Schafen den ganzen Sommer gedauert.
«Aus unserer Sicht hat die Glarner Jagdverwaltung und unsere Regierung bisher zum Schutz der Weidetiere und der Alpwirtschaft unter öffentlichem Druck nur das absolute Minimum unternommen», erklärte der Bauernverband. Er fordert, dass noch während der Weidesaison eingegriffen wird, um weitere Schäden zu vermeiden.
Erstes gerissenes Kalb im Glarnerland
Das Kalb war am Samstag auf der Alp Ännetseeben in Glarus Süd vom Älpler gefunden worden. Das Tier sei von einem oder mehreren Wölfen getötet und teilweise gefressen worden, teilte dazu die Abteilung Jagd und Fischerei teilte mit. Weil sich die Alp im Jagdbanngebiet Kärpf befindet, gehen die Behörden davon aus, dass die Wölfe zum Kärpfrudel gehören.
Die Jagdverwaltung berät nun mit dem Bundesamt für Umwelt über das weitere Vorgehen. Ein getötetes Rind gelte gemäss den Vorgaben als «erheblicher Schaden». Damit wäre die Bedingung für die Regulation des Rudels gegeben, also ein Abschuss von Jungtieren, erklärte das Amt.
Der Riss des Kalbes war der Erste im Glarnerland, nicht aber in der Schweiz. In Graubünden etwa gehörten letztes Jahr sechs von rund 500 gerissenen Nutztieren zu den sogenannten Rinderartigen.
Jagdverwaltung verweist auf Vorgaben des Bundes
«Das Kärpfrudel wurde letzten Winter aufgrund von Schäden an Schafen reguliert, indem zwei Jungwölfe erlegt wurden», schrieb die Abteilung für Jagd und Fischerei auf Anfrage. Das Hauptstreifgebiet des Rudels liege im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf.
«Diese Abschüsse konnten erst im Winter erfolgen, weil sich erst dann die Tiere auch ausserhalb des Jagdbanngebietes aufhielten» erklärte Abteilungsleiter Christoph Jäggi in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen des Bauernverbandes. In Jagdbanngebieten lasse die gesetzliche Grundlage des Bundes keine Abschüsse von Wölfen zu.
Für eine Regulation von Wolfsrudeln müsse ein Abschussgesuch beim Bund nebst dem Nachweis der Schäden auch Angaben zu den Herdenschutzmassnahmen enthalten. Auch Informationen über das Streifgebiet und die Zusammensetzung des Rudels würden gefordert. «Diese Informationen, insbesondere zur Anzahl der Jungtiere, werden derzeit erarbeitet», schrieb Jäggi zum Riss des Kalbes.