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Glarner Katholiken wollen Ausländerstimmrecht einführen

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Glarner Katholiken wollen Ausländerstimmrecht einführen

26. Juni 2024, 14:21 Uhr
Glasfenster in der Werktagskapelle der St. Fridolinskirche in Glarus. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die katholische Landeskirche des Kantons Glarus hat die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer eingeleitet. Die Glarner Katholiken ohne Schweizer Pass sind schweizweit die einzigen ohne politisches Mitspracherecht in den Kirchgemeinden und der Landeskirche.

Der katholische Kirchenrat des Kantons Glarus will die Kirchenverfassung ändern, wie er in einer Mitteilung schrieb. Diese habe die Einführung des Ausländerstimmrechts in allen katholischen Kirchgemeinden und der Landeskirche zum Ziel.

Wer über eine Niederlassungsbewilligung verfüge, soll auch mitbestimmen dürfen. Rund 3000 ausländische Katholikinnen und Katholiken leben im Kanton Glarus.

Derzeit ist die Vorlage in der Vernehmlassung. Dabei begrüsste der Glarner Regierungsrat die geplanten rechtlichen Änderungen grundsätzlich, wie er am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Er sei allerdings der Meinung, dass es besser sei, wenn jede Gemeinde über die Einführung des Ausländerstimm- und Wahlrechts selbst entscheide.

Der katholische Kirchenrat des Kantons sah bisher jedoch vor, die Verfassung für alle Kirchgemeinden verbindlich zu ändern. Im Herbst sollen die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung beraten werden. Im ersten Halbjahr 2025 sind Abstimmungen in den sechs Kirchgemeinden des Kantons vorgesehen.

Letzte katholische Landeskirche

Die vom Kirchenrat angestossene Verfassungsänderung brauche die Zustimmung einer Mehrheit der Kirchgemeinden, hiess es in der Mitteilung des Kirchenrats weiter. Ausserdem müsse die Anpassung noch durch den Landrat, das Glarner Kantonsparlament, genehmigt werden. Die neue Verfassungsbestimmung könnte frühestens anfangs 2026 in Kraft treten.

Der Kanton Glarus ist gemäss Mitteilung der letzte Kanton, in dem Katholikinnen und Katholiken ohne Schweizer Pass in kirchenstaatsrechtlichen Belangen kein Mitspracherecht haben.

Quelle: sda
veröffentlicht: 26. Juni 2024 14:21
aktualisiert: 26. Juni 2024 14:21