Glarner Regierung streicht eine Massnahme aus dem Entlastungspaket
Konkret geht es eine Sparmassnahme, die den Justizvollzug betrifft. Dazu hiess es, sofern aus Sicherheitsgründen vertretbar, «sollten bedingte Entlassungen von Personen erfolgen, die sich im Vollzug von stationären und therapeutischen Massnahmen befinden und einen günstigen Verlauf aufweisen». Die möglichen Einsparungen wurden mit 90'000 Franken beziffert.
Wie eine Überprüfung gezeigt habe, handle es sich dabei nicht um eine wiederkehrende Entlastungsmassnahme, sondern um eine Budgetanpassung, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Eine einzelne verurteilte Person könne früher entlassen werden. Und dies wirke sich auf das Budget 2025 aus.
Der Regierungsrat hält fest, dass für ihn im Justizvollzug die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehe und es nie geplant war, «aufgrund von finanziellen Überlegungen Straftäter früher zu entlassen».