Glarner Regierung will keine Steuerabzüge für Energiesparmassnahmen
Schnyder fordert in seinem Vorstoss, dass die Regierung prüfen soll, ob Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten nach der Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin von den Steuern abziehen können.
Der Regierungsrat sieht aber keinen Handlungsbedarf für eine Weiterführung der Abzüge bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Das teilte er am Donnerstag mit. Er begründet dies damit, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts auf einem klaren Prinzip basiere: Wer keinen Eigenmietwert mehr versteuern muss, kann im Gegenzug auch keine Kosten mehr von den Steuern abziehen.
«Werden für Energiespar- und Umweltmassnahmen Ausnahmen geschaffen, widerspricht dies der Idee der Systemreform und führt erneut zu Sonderregelungen im Steuerrecht», schreibt die Regierung weiter.
Darüber hinaus solle der Wegfall der Abzüge dazu beitragen, das Steuersystem sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörden zu vereinfachen.
Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Bei der direkten Bundessteuer entfallen damit die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie für Rückbaukosten im Hinblick auf Ersatzneubauten. Die Kantone können solche Abzüge bei den Kantons- und Gemeindesteuern weiterhin vorsehen.