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Glarner Regierung will Sozialhilfe für Ukraine-Flüchtlinge anpassen

Sozialhilfe

Glarner Regierung will Sozialhilfe für Ukraine-Flüchtlinge anpassen

23. Oktober 2026, 14:02 Uhr
Mit der Gesetzesanpassung zur Sozialhilfe will die Glarner Regierung Schutzbedürftige aus der Ukraine künftig wie vorläufig Aufgenommene behandeln. (Archivbild)
© KEYSTONE/DPA/STEFAN PUCHNER
Die Glarner Regierung will die Sozialhilfe für ukrainische Schutzbedürftige neu regeln. Sie sollen künftig wie vorläufig Aufgenommene behandelt werden.

Die Exekutive nutzt damit den Spielraum, den der Bund den Kantonen ab 2027 bei der Festlegung der Sozialhilfe für Schutzbedürftige aus der Ukraine einräumt, wie es in einer Mitteilung vom Freitag hiess.

Der Schutzstatus S wurde in der Schweiz im März 2022 nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eingeführt. Er ermöglichte eine schnelle Aufnahme ukrainischer Geflüchteter ohne langes Asylverfahren. Der Status wurde mehrfach verlängert und gilt aktuell bis März 2028.

Ab März 2027 erhalten Personen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung B vom Kanton. Diese Bewilligung bleibt an den Schutzstatus S gekoppelt.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Gesetzesanpassung per 1. März 2027 dringlich in Kraft zu setzen. Die Vorlage soll zudem der nächsten Landsgemeinde zur Genehmigung vorgelegt werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 23. Oktober 2026 14:02
aktualisiert: 23. Oktober 2026 14:02