Käser aus dem Linthgebiet blitzt vor Bundesgericht ab
Dem Käser wird eine ganze Reihe von Delikten zur Last gelegt. Darunter etwa ungetreue Geschäftsbesorgung, Gläubigerschädigung, gewerbsmässiger Betrug oder auch vorsätzliche Verunreinigung von Trinkwasser.
Das St Galler Kantonsgericht verurteilte ihn am 13. Juli 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten, zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie zu einer Busse. Eine erste Beschwerde gegen diesen Entscheid lehnte das Bundesgericht im Mai 2023 ab.
Danach reichte der Käser beim Bundesgericht am 15. Februar ein Revisionsgesuch ein. Darin verlangte er eine Aufhebung der Entscheide von Bundes- und Kantonsgericht. Er sei mit einer Ausnahme von allen Vorwürfen freizusprechen. Weiter soll der Strafvollzug aufgehoben werden, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
In seinem Entscheid vom 18. März ist das Bundesgericht auf das Gesuch «mangels tauglicher Begründung» nicht eingetreten. Eine Revision eröffne dem Gesuchsteller nicht die Möglichkeit, die Rechtslage erneut zu diskutieren und eine Wiedererwägung eines Bundesgerichtsurteils zu verlangen, «das er für unrichtig hält», heisst es in den Ausführungen des Gerichts. (Urteil 6F_6/2024)