Kanton Glarus einigt sich aussergerichtlich mit Masken-Lieferantin
Die Einigung betrifft die zivilrechtlich von der öffentlichen Hand vorgebrachten Forderungen, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Noch nicht abgeschlossen ist ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft. Wegen des laufenden Verfahrens nennt der Kanton keine Details zur Einigung.
Der Fall geht auf den Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020 zurück. Auch im Glarnerland mussten damals sehr grosse Mengen FFP2-Masken für den Einsatz im Gesundheitswesen beschafft werden. Das Kantonsspital kaufte für den Eigenbedarf ein und im Auftrag des Kantons auch für weitere Gesundheitseinrichtungen.
Später zeigte sich, dass die angeblich zertifizierten Masken die gesetzlichen Anforderungen nicht ansatzweise erfüllten. Der Kanton Glarus und das Kantonsspital reichten darum im April 2021 eine Strafanzeige sowie Zivilforderungen gegen die Handelsfirma ein, welche die Masken geliefert hatte. Ein Teil der Masken konnte zudem dem Lieferanten zum Einstandspreis zurückgegeben oder gegen qualitativ bessere Masken umgetauscht werden.