News
Regional

Kanton Luzern schliesst Lücke in der Kulturförderung

Kantonsrat LU

Kanton Luzern schliesst Lücke in der Kulturförderung

23. März 2026, 14:17 Uhr
Das Kleintheater in Luzern gilt als mittelgrosses Kulturhaus, das von der Strukturförderung profitieren soll. (Archivbild)
© Keystone/URS FLUEELER
Im Kanton Luzern sollen die Kosten für die mittelgrossen Kulturbetriebe neu hälftig zwischen dem Kanton und den Standortgemeinden getragen werden. Der Kantonsrat hat diese sogenannte Strukturförderung nach erster Lesung mit 112 zu 2 Stimmen gutgeheissen.

Der Kanton rechnet damit, dass ihm diese Lösung jährliche Mehrkosten von maximal sechs Millionen Franken bringt. Bislang zahlte der Kanton nur Beiträge an die grossen Kulturinstitutionen, etwa an das KKL oder das Luzerner Theater. Es werde nun eine Lücke geschlossen, sagte Kulturdirektor Armin Hartmann (SVP).

Der Regierungsrat war vor zwei Jahren im Kantonsrat mit einem Vorschlag zur regionalen Kulturförderung gescheitert. Er hatte vorgeschlagen, dass regionale Kulturhäuser und Festivals weiterhin ganz von den Gemeinden finanziert werden sollen.

Das Parlament verlangte aber eine partnerschaftliche Finanzierung der mittelgrossen Betriebe durch Kanton und Gemeinden. Grund dafür war auch, dass die solidarische Finanzierung dieser Kulturhäuser durch Standort- und Nichtstandortgemeinden nicht funktionierte.

Die nun ausgearbeitete Lösung stiess im Kantonsrat auf eine breite Zustimmung. Ein kontrovers diskutiertes Thema war der Eigenfinanzierungsgrad der unterstützten Kulturhäuser.

Die FDP wollte so im Gesetz verankern, dass die Leistungsvereinbarungen Zielgrössen zum Eigenfinanzierungsgrad enthalten. Unterstützung erhielt sie nur von der SVP, die für Betriebe, welche den Zielwert verfehlen, sogar noch einen Malus einführen wollte.

Die Anträge von FDP und SVP wurden abgelehnt. Auch der Regierungsrat sprach sich gegen Zielgrössen zum Eigenfinanzierungsgrad aus. Es gehe um 20 bis 30 sehr unterschiedliche Kulturinstitutionen mit unterschiedlicher Eigenfinanzierung, sagte Hartmann.

Als«mittelgrosse» Betriebe gelten Kulturhäuser, die über eine «regionale Ausstrahlung» mit «kantonalem Bezug» verfügen. Zu ihnen gehören etwa das Kleintheater in Luzern oder die Braui in Hochdorf.

Quelle: sda
veröffentlicht: 23. März 2026 14:17
aktualisiert: 23. März 2026 14:17