Kanton St. Gallen profitiert von gekürzten Ergänzungsleistungen
2019 beschloss das Bundesparlament eine Reform der Ergänzungsleistungen (EL). 2021 traten die Änderungen in Kraft, bis Ende 2023 gab es eine Übergangsfrist. Die Folgen zeigen sich deshalb erst ab 2024. Seit Januar erhalten einige Bezügerinnen und Bezüger tiefere oder keine EL-Beiträge mehr ausbezahlt.
Diese Anpassungen spielten als Argument auch bei der Abstimmung über die 13. AHV-Rente am 3. März eine Rolle. In ihrem am 2. Februar eingereichten Vorstoss wollten die beiden SP-Fraktionsmitglieder Bettina Surber und Florian Kobler von der Regierung wissen, wie viele Personen im Kanton St. Gallen weniger EL-Beiträge erhalten.
Kostendämpfung beim Kanton
Die Zahlen finden sich in der am Dienstag veröffentlichten Antwort der Regierung. Danach sind im Kanton St. Gallen 9973 Personen mit Einbussen konfrontiert. In 9280 Fällen wurden die Leistungen gesenkt. Die Kürzungen gibt es laut Regierung wegen der Berücksichtigung der effektiven Krankenkassenprämie, wegen der Anrechnung eines höheren Vermögens oder wegen des Einbezugs eines höheren Einkommens des Ehepartners.
693 St. Gallerinnen und St. Galler erhalten seit Januar gar keine Ergänzungsleistungen mehr. Davon betroffen seien vor allem Personen mit einem Vermögen über dem neuen Schwellenwert. Sie dürften nach dem Abbau der Vermögensreserve wieder Anspruch auf EL erhalten, schrieb die Regierung.
Folgen hat die Reform auch auf den Staatshaushalt: Der Kanton gehe von «einer jährlich leicht steigenden Kostendämpfungs-Wirkung aus», heisst es in der Stellungnahme. Im Jahr 2030 sollen die Reformmassnahmen zu Minderausgaben von rund 17 Millionen Franken führen.