Kanton St. Gallen senkt Hürden für Grundbuchverwalter
Auf den Grundbuchämtern der St. Galler Gemeinden herrscht Fachkräftemangel. Um diesem entgegenzuwirken, soll die Prüfung zur Grundbuchverwalterin oder zum Grundbuchverwalter bei genügend Anmeldungen neu jährlich durchgeführt werden, schrieb der Kanton St. Gallen am Montag in einer Mitteilung. Bisher fand die Prüfung alle zwei Jahre statt.
Ausserdem sei es für die Zulassung zur Prüfung keine Voraussetzungen mehr, zuvor die Gemeindefachschule absolviert zu haben. Auch wurde der Wiedereinstieg ehemaliger Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter in den Beruf erleichtert.
Strukturelle Anpassungen
Diese Anpassungen alleine vermögen den Fachkräftemangel in dieser Berufsgruppe nicht beheben, hiess es in der Mitteilung weiter. Künftig werde mit der Bildung von grösseren Ämtern auch eine regionale Zusammenarbeit der Gemeinden nötig sein. Dies biete den Mitarbeitenden mehr berufliche Perspektiven, eröffne die Möglichkeit von Teilzeitarbeit und verbessere die Stellvertretung in einem Team.
Im Kanton St.Gallen sind die politischen Gemeinden für die Grundbuchführung zuständig. Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter werden vom Gemeinderat gewählt. In diese Funktion sind nur Personen wählbar, die einen von der Aufsichtsbehörde ausgestellten Fähigkeitsausweis besitzen.