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Kanton St. Gallen sistierte 2023 Beiträge an LGBT+-Anlaufstelle

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Kanton St. Gallen sistierte 2023 Beiträge an LGBT+-Anlaufstelle

17. Juni 2024, 13:13 Uhr
Der Kanton St. Gallen hat letztmals 2022 Beiträge für die LGBT+-Anlaufstelle in Buchs ausbezahlt. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Im Zusammenhang mit Vorwürfen an die Leitung von LGBT+-Anlaufstellen in Buchs SG und Chur GR hat die St. Galler SVP-Fraktion Auskünfte über die finanzielle Unterstützung durch den Kanton verlangt. Die Regierung erklärt, dass die zugesicherten jährlich rund 9000 Franken letztmals 2022 ausbezahlt wurden.

Die Vorwürfe richten sich gegen zwei leitende Personen des Vereins «Sozialwerk.LGBT+», der in Buchs und Chur zwei Anlaufstellen für queere Jugendliche und junge Erwachsene führte.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft gab Mitte April bekannt, dass sie wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität ein Strafverfahren eröffnet hat. Als Folge der Vorwürfe löste sich der Verein auf.

Die SVP-Fraktion reichte ebenfalls Mitte April einen Vorstoss ein, in dem sie Auskünfte über die Verwendung von Steuergeldern «für zwielichtige LGBT+-Sozialwerke» verlangte. Die Regierung soll auch erklären, ob es bereits vor der Berichterstattung Anzeichen für Missbrauch in der Anlaufstelle gegeben habe.

Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest, dass sie dem Verein für den Treffpunkt in Buchs für drei Jahre insgesamt 28'000 Franken aus dem Kinder- Jugendkredit zugesichert habe. Der jährliche Beitrag von 9333 Franken sei letztmals 2022 ausbezahlt worden.

Die im Raum stehenden Vorwürfe seien dem zuständigen Amt für Soziales seit Herbst 2023 bekannt. Wegen der damit zusammenhängenden Fragen rund um die Gewährleistung des Schutzes und der Integrität der teilnehmenden Jugendlichen habe das Amt die Beiträge 2023 und 2024 sistiert.

Es sei dem Verein mitgeteilt worden, dass «die dringende Erwartung» bestehe, dass sich der Verein ans Kinderschutzzentrum (KSZ) in St. Gallen wende, damit die «Vorkommnisse professionell begleitet werden können». Der Kanton habe aber keine Aufsichtsfunktion. Die Verantwortung liege beim Verein.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. Juni 2024 13:13
aktualisiert: 17. Juni 2024 13:13