Kanton St. Gallen will Krisensituationen in Gemeinden besser regeln
Die Regierung schlägt verschiedene Änderungen im Gemeindegesetz vor, die nun in die Vernehmlassung gegeben werden. Eines der Themen ist das Einsetzen einer Ersatzverwaltung, die notwendig wird, wenn ein Gemeinderat in einem Geschäft nicht mehr beschlussfähig ist.
Dieser Fall sei in den letzten Jahren vermehrt vorgekommen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Auslöser ist jeweils, wenn ein Grossteil der Mitglieder eines Gemeinderats wegen Interessenkonflikten in den Ausstand treten muss.
In der Praxis werde jeweils der Rat einer anderen Gemeinde als Ersatzverwaltung eingesetzt. Weil bisher keine Kommune verpflichtet werden konnte, diese Aufgabe zu übernehmen, habe die Suche oft längere Zeit in Anspruch genommen. Nun soll im Gesetz festgelegt werden, welcher Rat als Ersatzbehörde eingesetzt werden kann.
Bei den anderen Änderungen geht es etwa um Bürgerversammlungen. Wenn sie nicht durchgeführt werden können, kann die Regierung Vorschriften für die Beschlussfassung an der Urne erlassen.
Präzisiert wird weiter das Kollegialprinzip, das auch für Geschäftsprüfungskommissionen gilt. Die Mitglieder müssen gegen aussen die Beschlüsse mit einer Stimme vertreten. Zudem wird das Verfahren bei unzulässigen Volksmotionen im Gemeindegesetz festgehalten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September.