Kanton St. Gallen will Lücken in der Langzeitpflege schliessen
In der Pflege haben sich die Bedürfnisse so verändert, dass dafür die bisherigen Angebote nicht mehr ausreichen. In der Botschaft der Regierung zur geplanten Ergänzung des Sozialhilfegesetzes finden sich dazu verschiedene Beispiele.
So werde es für Spitäler zunehmend schwieriger, für Patientinnen und Patienten mit komplexen Krankheitsbildern und umfangreichem Unterstützungsbedarf eine Anschlusslösung für einen dauerhaften Aufenthalt zu finden. Im Kanton St. Gallen verfügten nur wenige Einrichtungen über die Voraussetzungen, um «pflegeintensive Personen» aufzunehmen
Auch für die Betreuung von Menschen mit einer Behinderung, die wegen des erhöhten Pflegebedarfs im Alter nicht mehr in einem Wohnheim leben können, fehlen genügend Angebote. Für sie braucht es spezialisierte Pflege, die rund um die Uhr gewährleistet sein muss.
Komplexe Krankheitsbilder
Weiter gibt es im Kanton St. Gallen jährlich rund 80 oft jüngere Patientinnen und Patienten, die an komplexen Krankheitsbildern mit Störungen des Herzkreislauf-Systems und des Stoffwechsels, an Krebs oder degenerative Erkrankungen des Nervensystems leiden und deshalb ebenfalls besondere Pflege benötigen.
Mit den bisherigen gesetzlichen Grundlagen können all diese spezialisierten Angebote nicht finanziert werden. Die Regierung will dies mit dem Gesetzesvorschlag ändern.
Bei der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf grosse Zustimmung, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Allerdings sei bemängelt worden, dass das Thema «komplexe Demenzfälle» nicht aufgenommen worden sei. Die Regierung anerkenne den Handlungsbedarf, wolle aber zuerst genauere Abklärungen zum Bedarf treffen, heisst es dazu.