Kanton weist Einsprache gegen Rodung beim Bahnhof Arth SZ ab
Im Mai hatte der Kanton das Rodungsgesuch ein weiteres Mal öffentlich aufgelegt, wie die Gemeinde Arth in einer Mitteilung vom Donnerstag schrieb. Teil davon war ein neues Lärmgutachten, welches die Gemeinde auf Geheiss des Verwaltungsgerichts erstellen lassen musste.
Das Lärmgutachten stellte fest, dass es auf dem neuen Schuttweg und seinen Zubringerstrassen zu keinen Verletzungen der Umweltgesetzgebung komme. Beim Schuttweg handelt es sich um eine zur Autobahn führenden neuen Groberschliessung.
Gegen das Rodungsgesuch legte die Schumett AG Einsprache ein. Sie bezweifelt die «fachliche Seriosität» des neuen Lärmgutachtens, wie die Gemeinde schrieb. Das Unternehmen hatte sich bereits im Vorjahr vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Rodung gewehrt.
Am 19. August wies das Amt für Wald und Natur die Einsprache ab. Laut Gemeinde läuft aktuell die 20-tägige Beschwerdefrist. Die Gemeinde hofft nun auf keine weiteren zeitaufwendigen Beschwerdeverfahren, wie es hiess. Sie sei zuversichtlich, dass das Volk spätestens Ende 2025 über die Teilzonenplanänderung Bahnhof Süd und Teilnutzungsplanänderung Schuttweg befinden könne.
Die Weiterentwicklung der Südseite des Bahnhofs Arth-Goldau ist bereits seit mehreren Jahren ein Thema. Umweltverbände und lokale Anstösser wehrten sich 2021 gerichtlich gegen den Abriss von vier historischen Gebäuden zugunsten einer Überbauung. Dies jedoch erfolglos.
Die Gemeinde Arth hat für das Bahnhofsgebiet Raum für Arbeiten, Wohnen und Tourismus vorgesehen. Unter anderem ist ein Hochhaus sowie eine Vergrösserung des Berufsbildungszentrums und des Campus geplant.