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Keine Korrekturen bei der St. Galler Umsetzung der Pflegeinitiative

Kantonsrat SG

Keine Korrekturen bei der St. Galler Umsetzung der Pflegeinitiative

4. Juni 2024, 10:11 Uhr
Der St. Galler Kantonsrat diskutierte am Dienstag erneut über die Umsetzung der Pflegeinitiative. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Die Mehrheit von FDP und SVP hat am Dienstag in der Junisession einen Rückkommensantrag zur Umsetzung der Pflegeinitiative abgelehnt. Die Fraktionen von Mitte-EVP und SP-Grüne-GLP wollten Korrekturen bei der Rückzahlungspflicht erreichen. Sie unterlagen mit 60 gegen 56 Stimmen.

Am Montag war die kantonale Umsetzung der Pflegeinitiative im Rat heftig umkämpft. Es ging darin um die Modalitäten für die geplanten Ausbildungsbeiträge, mit denen die Zahl der Studierenden im Pflegebereich erhöht werden sollen.

Schliesslich setzten sich FDP und SVP mit zwei Einschränkungen durch. Im Gegensatz zu anderen Kantonen müssen nun im Kanton St. Gallen Studierende bei einem Abbruch der Ausbildung die Hälfte der bereits ausbezahlten Beiträge zurückzahlen.

Mit einer Stimme Differenz wurde zudem beschlossen, dass die Studierenden nach dem Abschluss der Ausbildung während zwei Jahren «lückenlos als Pflegefachpersonen in der Schweiz» tätig sein müssen. Pro Monat, in dem sie diese Bedingung nicht erfüllen, wird ein Vierundzwanzigstel der ausbezahlten Ausbildungsbeiträge zurückverlangt.

FDP und SVP setzen sich erneut durch

Am Dienstag versuchten die Fraktionen von Mitte-EVP und SP-Grüne-GLP eine Korrektur dieser Einschränkungen zu erreichen. Das sei ein Schnellschuss am Ende des Sessionstages gewesen, hiess es. Das Leben sei zu vielfältig, als dass es mit diesen Regelungen erfasst werden könne. Die Kontrollen verursachten einen grossen Aufwand.

Der Rückkommensantrag wurde vom FDP-Sprecher zurückgewiesen. Seine Fraktion setzte sich zusammen mit der SVP mit 60 gegen 56 Stimmen knapp durch. Damit bleiben beide Einschränkungen im Gesetz.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. Juni 2024 10:11
aktualisiert: 4. Juni 2024 10:11