Keine rasche Erhöhung der Prämienverbilligung im Kanton St. Gallen
Die Prämien-Entlastungsinitiative der SP war an der eidgenössischen Abstimmung vom 9. Juni abgelehnt worden. Damit dürfte ein Gegenvorschlag des Bundesrats umgesetzt werden, mit dem ebenfalls die Mittel für die Prämienverbilligung erhöht werden. Bedingung ist noch, dass dagegen nicht das Referendum ergriffen wird.
Die SP-Fraktion hält in einem im Juni eingereichten Vorstoss fest, dass im Kanton St. Gallen der Nachholbedarf gross sei. Die Regierung solle die Vorarbeiten an die Hand nehmen, damit der Gegenvorschlag möglichst rasch umgesetzt werden könne. Im Sinne einer Etappierung könnte bereits für das Budget 2025 eine erste Beitragserhöhung eingeplant werden.
Die Regierung lehnt dies ab. In ihrer Antwort hält sie fest, dass die Vorgaben des Bundes noch fehlten. Ein entsprechender Verordnungsentwurf gehe zudem zuerst in die Vernehmlassung. Sie stellt auch fest, dass im Kanton die Mittel in den letzten Jahren erhöht worden seien. Die Kriterien des Gegenvorschlags könnten bereits erfüllt sein.
Vorgesehen sei zudem eine Übergangszeit von zwei Jahren, in denen St. Gallen nicht verpflichtet wäre, den Betrag zu erhöhen. Weil für 2025 bereits das aktuelle Höchstvolumen budgetiert werde, sei eine weitere Erhöhung der Mittel nicht möglich.