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Kritik des St. Galler Datenschutzes an der Fahrzeugfahndung

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Kritik des St. Galler Datenschutzes an der Fahrzeugfahndung

6. Mai 2024, 13:05 Uhr
Mit der automatisierten Fahrzeugfahndung werden beispielsweise im Kanton Thurgau die Kontrollschilder erfasst. Im Kanton St. Gallen sollten zusätzlich auch Personen aufgenommen werden können. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die St. Galler Fachstelle für Datenschutz hat die von der Regierung geplante Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung kritisiert. Damit dürften keine Fahrzeuginsassen erfasst werden, hatte die Stelle laut Jahresbericht verlangt. Die Vorlage wird nun wegen eines Rückweisungsantrags überarbeitet.

Eigentlich war die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung in der Februarsession 2024 traktandiert gewesen. Doch dann folgte der Kantonsrat der zuständige Kommission, die eine Überarbeitung verlangte. Die Begründung: Die Reaktionen aus den Vernehmlassungen sowie die aktuelle Rechtsprechung müssten «vertieft berücksichtigt» werden.

Eine solche Reaktion war offenbar diejenige der kantonalen Fachstelle für Datenschutz. Dies geht aus dem soeben veröffentlichten Jahresbericht 2023 hervor. Darin wird die geplante Fahrzeugfahndung kritisiert, weil vorgesehen war, neben den Kontrollschildern auch die Personen in den Fahrzeugen bildlich zu erfassen.

«Darauf soll zwingend verzichtet werden», auch wenn die Fahrzeuginsassinnen und -Insassen dabei verpixelt werden. Eingesetzt würden Tools für die Gesichtserkennung. Die Polizei erhalte eine Datensammlung, die überwiegend unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betreffe. Dies sei «nicht verhältnismässig», es bestehe die Gefahr einer totalen Überwachung.

Einwände nicht berücksichtigt

Trotz der Einwände der Fachstelle sah die Regierung in der Gesetzesvorlage vor, dass im Kanton St. Gallen «der automatisierte Abgleich mit polizeilichen Personen- und Sachfahndungsregistern zulässig ist».

Es könnten «Fahrzeuge, deren Insassinnen und Insassen sowie die Kontrollschilder» erfasst werden. Die Daten dienten zur Fahndung nach Personen oder Sachen sowie zur Verhinderung und Verfolgung von Verbrechen und Vergehen.

Bei der Anwendung würden die Aufnahmen laut Vorlage «unverzüglich verschlüsselt». Erst wenn der Abgleich mit den Datenbanken einen Treffer ergebe, erhalte die Polizei den Zugang zum ganzen Bild.

Die überarbeitete Vorlage steht noch aus. Man wolle, dass sich eine neue Führung im Sicherheits- und Justizdepartement damit beschäftigen könne, hiess es im Februar im Rat.

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. Mai 2024 13:05
aktualisiert: 6. Mai 2024 13:05