Landrat Nidwalden genehmigt Nachtragskredit für Flüchtlinge
Das Parlament sprach den Nachtragskredit zur Erhöhung der Lohnsumme 2024 im Umfang von 1,2 Millionen Franken mit 45 zu 10 Stimmen. Mit dem gleichen Ergebnis wurde auch der Leistungsauftrag für die Jahre 2025 bis 2027 im Umfang von 5,5 Millionen Franken erhöht.
Die Nein-Stimmen stammten von einem Teil der SVP-Fraktion. Ihr Sprecher Andreas Suter (SVP) sprach von einem «mahnenden Finger» Richtung Bern wegen der Flüchtlingspolitik des Bundes. Die Nein-Stimmen seien nicht gegen Nidwalden gerichtet. Eine Ablehnung des Nachtragskredit hätte negative Folgen für Nidwalden.
Diese wollten auch die anderen Fraktionen abwenden, weswegen sie die beantragten Mittel einstimmig genehmigten. Regierungsrat Peter Truttmann (GLP) verwies darauf, dass das Nidwaldner Flüchtlingswesen kostengünstig funktioniere. «Die Bundesbeiträge decken die Kosten», sagte er.
Einig waren sich Regierung und Parlament, dass der Kanton Nidwalden die Flüchtlinge selbst betreuen soll. Eine externe Vergabe der Aufgabe wäre teurer, sagte Pia Häfliger (SVP) als Sprecherin der Finanzkommission.
Eva Maria Odermatt (Grüne/SP) sagte, es die Pflicht Nidwaldens, die notwendigen Strukturen für Flüchtlinge zu schaffen. Urs Christen (FDP) forderte, dass die Stellen nur besetzt werden, wenn dies wirklich nötig sei. Die Zustimmung des Parlaments zu den finanziellen Mitteln sei kein Freipass.