Landrat Uri setzt Obergrenze für Pendlerabzug fest
Mit einem Maximalabzug von 13'000 Franken habe man einen guten Mittelweg gefunden, sagte Regierungsrat Urs Janett (FDP) bei der Beratung der Teilrevision des Steuergesetzes.
Einige Vernehmlassungsadressaten hätten sich eine höheren, einige eine tieferen Abzug gewünscht, sagte Janett. Der Betrag sei eine «grosszügige Lösung» im Vergleich mit anderen Kantonen. Auch dass die Bevölkerung weiterhin nicht angeben müsse, welches Verkehrsmittel sie nutzten, sei sehr grosszügig.
Landrätin Chiara Gisler (SP) beantragte, die Obergrenze auf 10'000 Franken herabzusetzen. Dies sei immer noch mehr als die Kosten für ein Generalabonnement, welche bei 6520 Franken lägen. Der tiefere Abzug könne zu Mehreinnahmen von 331'000 Franken für Kanton und Gemeinden führen.
Christian Schuler (SVP) sagte, dass der Vorschlag der Regierung ein guter Kompromiss sei, um die Seitentäler des Kantons Uri nicht zu benachteiligen. Theophil Zurfluh (FDP) betonte, dass Uri nach wie vor ein Pendlerkanton sei und ein höherer Abzug Abwanderungen von Arbeitnehmenden in andere Kantone verhindern könne. Das Parlament lehnte den Antrag von Gisler mit 8 zu 49 Stimmen ab.
Finanzielle Wertschätzung für pflegende Angehörige
Die Regierung beantragte, auf einen Betreuungsabzug für pflegende Angehörige im kantonalen Steuerrecht zu verzichten. Einen solchen Abzug hatte 2019 heute Nationalrat Simon Stadler (Mitte) in einer Motion gefordert. Er empfiehlt aber, das Anliegen nach einer finanziellen Wertschätzung im Rahmen des Projekts «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» weiterzuverfolgen.
Die Finanzkommission (Fiko) forderte in einem Minderheitsantrag, die Motion Stadlers als materiell erledigt im Protokoll abzuschreiben. Laut Flavio Gisler (Mitte), Präsident der Fiko, ist es nicht realistisch, dieses Anliegen im Steuergesetz umzusetzen. Das Parlament stimmte dem Antrag mit 34 zu 23 Stimmen zu.
«Pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle für das Funktionieren der Gesellschaft», sagte Landrätin Helen Furrer (Mitte). Sie wollte vom Regierungsrat wissen, wie und wann er vorsehe, dem Anliegen nach einer finanziellen Wertschätzung nachzukommen.
Regierungsrat Christian Schuler (SVP) beteuerte, dass voraussichtlich an der Augustsession über das Projekt Langzeitpflege informiert werden soll. Dieses enthalte ein entsprechendes Handlungsfeld, indem konkrete Massnahmen vorgeschlagen werden.
Verzicht auf zweite Lesung
Des Weiteren sieht die Revision eine Obergrenze für den Kinderdrittbetreuungsabzug vor. Mit einem abziehbaren Höchstbetrag von maximal 25'000 Franken pro Kind soll verhindert werden, dass Lebenshaltungskosten oder Luxusabgaben künftig nicht mehr geltend gemacht werden können. Beispielsweise wenn Eltern ihre Kinder aus «Prestigegründen» in Privatschulen oder Internaten betreuen lassen.
Auch das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose soll im im Steuergesetz übernommen werden. Personen, welche nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verlieren, sollen bis zum Bezug der Altersrente von Überbrückungsleistungen profitieren.
Am Ende des Geschäftes beantragte Christian Schuler (SVP), auf eine zweite Lesung zu verzichten. Das Parlament stimmte dem mit 0 zu 57 Stimmen zu und beschloss das Geschäft mit ebenfalls 0 zu 57 Stimmen.