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Luzerner Gericht verurteilt drei Personen wegen Drogenhandels

Justiz

Luzerner Gericht verurteilt drei Personen wegen Drogenhandels

5. Oktober 2026, 23:59 Uhr
Das Kriminalgericht Luzern hat im abgekürzten Verfahren drei Urteile zu einem Drogenhandel gefällt. (Archivaufnahme)
© Keystone/URS FLUEELER
Das Kriminalgericht hat zwei Cousins wegen Drogenhandels und Geldwäscherei zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je drei Jahren verurteilt. Eine Komplizin, welche eine Unterkunft zur Verfügung stellte und Miete kassierte, wurde der Gehilfenschaft schuldig gesprochen.

Die Beschuldigten akzeptierten die Tatvorwürfe und die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafen. Die am Montag publizierten Urteile kamen deswegen im abgekürzten Verfahren zustande und sind rechtskräftig.

Ein heute 26-jähriger Albaner verkaufte ab Dezember 2022 während einem Jahr und vier Monaten sowie 2025 während drei Monaten drei Kilogramm Kokain. Zwischenzeitlich überliess er das Drogengeschäft seinem 22-jährigen Cousin, der zwei Kilogramm Heroin verkaufte.

Eine wichtige Funktion in dem Drogenhandel hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Reisebüro in der Stadt Luzern. Der 26-jährige soll dieses über hundert Mal aufgesucht und bei mindestens 60 Gelegenheiten insgesamt mehr als 300'000 Franken Drogengelder eingezahlt und damit gewaschen haben.

Die beiden Männer gehörten der untersten Hierarchiestufe an. Der 26-Jährige habe damit vom Handel wenig profitiert, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Zudem habe er mit seiner Geständnisbereitschaft das Strafverfahren erleichtert.

Um eine teilbedingte Strafe zu ermöglichen, reduzierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag die Strafe des 26-Jährigen. Von den drei Jahren muss er nur die Hälfte absitzen, für den Rest gilt der bedingte Vollzug.

Beim Cousin beläuft sich der unbedingte Teil der Freiheitsstrafe auf neun Monate. Bei ihm belief sich die Deliktsumme auf 130'000 Franken.

Die 31-jährige Kosovarin wurde wegen Gehilfenschaft zum Drogenhandel zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten bedingt verurteilt. Sie habe gewusst, dass von der Unterkunft aus, die sie zur Verfügung stellte, ein Drogenhandel betrieben werde.

Beide Männer erhielten einen Landesverweis von zehn Jahren. Bei der Frau wurde auf einen Landesverweis verzichtet, weil sie in der Schweiz geboren ist und dort verwurzelt sei.

Quelle: sda
veröffentlicht: 5. Oktober 2026 23:59
aktualisiert: 5. Oktober 2026 23:59